Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Frage 1:
"Habe ich Chancen das Geld zurückzufordern?"
Ja.
Und zwar dann, wenn in Ihrem Arbeitsvertrag oder ggf. Tarifvertrag keine Ausschlussfristen zu finden sind.
(Ausschlussfrist = http://de.wikipedia.org/wiki/Ausschlussfrist )
Zusätzlich wäre es ggf. von Vorteil, wenn Änderungen des Arbeitvertrags nach den verwendeten Klauseln der Schriftform bedurft hätten.
Zunächst einmal sollten Sie Ihre Forderung umgehend schriftlich und nachweisbar gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-
Antwort
vonRechtsanwalt Raphael Fork
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Rechtsanwalt Raphael Fork
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ja ich habe eine Ausschlussfrist in meinem Arbeitsvertrag stehen und zwar 6 Monate nach ihrer Entstehung. Was bedeutet das jetzt für mich? Kann ich nur 6 Monate geltend machen oder ist der Anspruch komplett abgegolten?
Nachfrage 1:
"und zwar 6 Monate nach ihrer Entstehung. Was bedeutet das jetzt für mich?"
Das bedeutet, dass in einem Arbeitsgerichtsprozess diejenigen Forderungen nicht (mehr) durchsetzbar wären,die nicht von Ihnen gem. der vertraglichen Vereinbarung schriftlich oder gerichtlich geltend gemacht wurden.
Sie müssen also Ihre Lohnfälligkeit laut Vertarg bestimmen ( meist der letzte des Monats oder der 15.) und dann 6 Monate draufrechnen.
Liegen Sie dann mit dem heutigen Datum außerhalb der 6 Monatsfrist, wären Ihre Ansprüche diesbezüglich bedauerlicherweise verfallen.
Von daher sollten Sie nun ohne weitere Verzögerung tätig werden, um den fortlaufenden Verfall zu stoppen.