Artikel-Rückgabe wg. Mangel, Händler bestreitet Mangel und unterstellt Beschädigung
vom 15.10.2009
43 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Wenn Sie dennoch behaupten, die Ware sei nicht defekt, dann nehme ich eben das reine Widerrufsrecht in Anspruch gemäß Ihren AGBs, Zitat: "Bei uns kaufen Sie mit einem dreiwöchigen Widerrufsrecht, während das Gesetz nur zwei Wochen vorsieht. ... Gibt es keine spezielle Vereinbarung, dann ist die Ware mangelhaft, wenn sie nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet ist. ... Wir erwiderten daraufhin das Folgende: „Tatsächlich ist der Sachverhalt eindeutig: Sie haben Ihren Pflichten gemäß dem Vertrags- und Kaufrecht gemäß BGB nachzukommen.