Ware trotz Angabe 'Lieferbar' nicht geliefert, Möglichkeiten Schadensersatz ?
Guten Tag liebe Anwälte,
ich Schildere meinen Fall wie folgt:
Ich habe in einem Online Versandhandel eine Ware bestellt (05.12.2013), welche auf der entsprechenden Produktseite mit dem Preis sowie Lieferzeit angezeigt wurde. Die Lieferzeit wurde mit "Lieferbar in 3-4 Tagen" gekenntzeichnet. Nach Bestellung wurde mir per Mail eine Rechnung erstellt mit der Bitte den Betrag per Vorkasse zu überweisen. In der Besagten Rechnung wurde die Bestellte Ware aufgelistet und nochmals unter jedem Artikel "Lieferbar in 3-4 Tagen" geschrieben. Ich bestellte insgesamt drei Artikel welche alle mit dieser Zeitangabe "drei bis vier Tage" gekennzeichnet waren. In den AGB steht "Auf evtl. abweichende Lieferzeiten weisen wir auf der jeweiligen Produktseite hin.", was jedoch nicht der Fall war.
Die Ware kam nun per UPS und ich stellte zu meinem Entsetzen fest, dass statt der drei Bestellten Artikel nur zwei geliefert wurden. Im gesamten Bestellverlauf (von Bestellung bis Lieferung) wurde mir nicht mitgeteilt, dass der besagte Artikel nun doch nicht lieferbar sei. Im Gegenteil, der Artikel wird immernoch(13.12.13) als Lieferbar in 3-4 Tagen gekennzeichnet. Hintergrund der Bestellung bei genau diesem Versandhandel war der, weil die Konkurrenz die Ware zwar Anbot aber mit "nicht auf Lager" kennzeichneten.
Ein andere Punkt ist nun der, dass bei Lieferung des Paketes auf der Rechnung lediglich mit Handschrift "zur Zeit nicht Lieferbar - Lieferung erfolgt Ende Dezember/anfang Januar" geschrieben wurde. Hinter dieser Handschrift ist weder ein Stempel oder eine Unterschrift welche kenntlich macht, dass dies vom Versandhändler getätigt wurde. Streng genommen könnte der Versandhandel später behaupten der Artikel wäre geliefert wurden und ich hätte diesen Text selbst hingeschrieben. Ein entsprechnder Lieferschein mit der wirklich gelieferten Ware war nicht dabei.
Meiner Meinung nach wurde ich arg getäuscht und zukünftige Kunden werden ebenfalls getäuscht da der Artikel wie gesagt immernoch mit Lieferbar gekennzeichnet ist. Abgesehen davon hat dieser Online Shop somit einen nicht gerechtfertigten Vorteil gegenüber anderen Online Versandhändlern.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich in diesem Fall den Vertrag anfechten kann und mein Geld zurückverlangen kann. Das möchte ich jedoch nicht tun. Denn, genaugenommen kann es mir egal sein, ob die Ware nun vorrätig ist oder nicht und auf meine Bestellte ware innerhalb des angegebenen Zeitraumes (3-4 Tage) bestehen, oder? Mir persönlich wäre es egal wo der Händler dann die Ware herbekommt, solange er das einhält, was er bei Vertragsabschluss(Lieferung in 3-4 Tagen) zugesichert hat, oder?
Kann ich den Händler Anmahnen, sowie bei vorraussichtlicher Nichtlieferung und verstreichen der Frist, Schadensersatz prozentual vom Kaufpreis fordern? Ab wann ist der Händler nun genau in Verzug?
Kann ich nach Anmahnung den Artikel aus dem Ausland zu erheblichen Mehrkosten bestellen und diese dem Händler in Rechnung stellen?
Welche Möglichkeiten bleiben mir, ohne vom Kaufvertrag zurückzutreten?
Letzte Frage:
Wie sieht es mit der beschrieben Stelle im Text was die Handschriftliche Information über nicht vorhandener Ware erst zum Lieferzeitpunkt aus?
Vielen Dank im Vorraus für Ihre Mühe, ich hoffe ich konnte mich klar ausdrücken.