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Löschung meiner Auktion bei Ebay wegen Patentverletzung

7. Juli 2007 14:33 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Hallo, da ich mich im Patentrecht nicht so auskenne und auch nicht weiß, ob daß was mir bei Ebay wiederfahren ist rechtlich in Ordnung ist, versuche ich bei Ihnen etwas Licht ins Dunkel zu bekommen.

Der Sachverhalt: Ich habe von einem Hersteller aus China Ware eingeführt. Es handelt sich hiebei um "DUAL SIM ADAPTER"
Diese habe ich bei Ebay eingestellt. Der Artikel war keine 2 Tage drin, wurde dieser von Ebay gelöscht mit dem Hinweis :"eBay-Angebot wurde entfernt: Verstoß gegen Patentrecht" hier ein Auszug:"...Beauty2Buy hat uns mitgeteilt, dass durch diese(n) Artikel seine Rechte an geistigem Eigentum verletzt werden. Wenn eBay durch einen Rechteinhaber auf eine Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum hingewiesen wird, muss eBay den Artikel entfernen, um bestimmte rechtliche Anforderungen zu erfuellen.........."
Mit einem Hinweis auf die e-Mail Adresse habe ich dann dem Löschungsverursacher eine e-Mail geschickt, mit der Aufforderung mir den Grund zu nennen warum dieser die Löschung meines Angebotes bei Ebay verlangt hat:
Hier nun seine Antwort:
....."Hallo lieber eBay Händler,

Sie erhalten diese Standardmail, weil Sie eine Frage zur Löschung mindestens einer Ihrer Auktionen haben.
Auf Grund der Vielzahl an Mails und telefonischen Anfragen ist es uns zur Zeit nicht möglich, jede einzelne individuell und zeitnah zu beantworten. Diese Mail soll Ihnen lediglich als Information dienen und eventuelle weitere Schritte beschreiben.

Leider wurden wohl teilweise von eBay unvollständige Daten von uns übermittelt und auch der Beendigungsgrund wurde teilweise falsch von eBay übermittelt.

Sämtliche Rechtsverstöße wurden von uns mit der gleichen Standardmail als geprüftes VeRI Mitglied gemeldet und zwar wie folgt :

Angebotsnummer: xxxxxxxxxx
Mitgliedsname des Anbieters: xxxxxxxxxxxx
Rechtsverletzung: 5.1 Der Artikel verstoesst gegen ein gültiges Patent / Patentnummer DE 43 02 820 C2

Trotzdem wurde von eBay teilweise als Beendigungsgrund "Verstoß gegen Urheberrecht" übermittelt.

Die Firma Beauty2Buy versichert hiermit an Eides statt, das sie die alleinigen Rechte hat, den durch Sie auf eBay angebotenen Dual-SIM (Adapter) mit der oben genannten Patentnummer in Deutschland zu vertreiben und zwar sowohl im B2B als auch im B2C-Bereich. Das Patent mit der oben genannten Nummer kann jederzeit auf der Webseite des Deutschen Patentamtes eingesehen werden.
Bei Rechtsstreitigkeiten kann auch der entsprechende Vertrag hierzu eingesehen werden.

Wir bitten Sie daher, sämtliche Auktionen, welche das oben genannte Produkt betreffen, nicht mehr erneut anzubieten, und zwar weder auf eBay, noch auf ähnlichen Verkaufsplattformen oder Online-Shops.
Angebote, deren Gültigkeitsdauer länger als bis zum 07.07.2007 14:00 Uhr (MEZ) reicht, bitten wir manuell zu beenden.

Sollten Sie dem nicht Folge leisten und auch weiterhin oben genannten Dual-SIM auf eBay anbieten, werden wir die entsprechenden Auktionen gesammelt an eBay melden und eine erneute Löschung dieser Auktionen beantragen. Bitte beachten Sie, dass ein erneuter Verstoß laut AGB von ebay einen kompletten Ausschluß und Schließung Ihre Accounts zur Folge haben kann. Dies ist nicht von uns beabsichtigt, jedoch haben wir auf die Vorgehensweise von eBay keinen Einfluß.

Weitere rechtliche Schritte halten wir uns in diesem Fall ebenfalls vor.


Mit freundlichen Grüßen

Beauty2Buy
...................................."
Nun meine Frage, ist es wirklich möglich mit einem Patent den Vertrieb eines gesamten Produktes in Deutschland zu verbieten???
Ich dachte immer das freie Marktwirtschaft solche Monopolstellungsversuche unterbindet.
Wie sollte ich mich nun verhalten?
Ist diese Firma wirklich in der Lage einen Vertrieb über eine B2B und B2C Plattform zu untersagen?
Ich hoffe auf eine schnelle Antwort.
MfG
B.

7. Juli 2007 | 17:19

Antwort

von


(206)
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

In der Tat wird aus den Ihnen übermittelten Informationen nicht hinreichend klar, welche Rechtsgrundlage hier konkret dafür herhalten soll, ihnen den Vetrieb des Produktes zu verbieten.

Im Ergebnis ist dies aber gleichgültig, da beide hier infrage kommenden Rechtsgrundlagen hier zum selben Ziel kommen.

Sowohl des § 14 Markengesetz als auch der § 9 Patentgesetz verbieten es, einen Artikel ohne Zustimmung des Marken- oder Patentrechinhabers zu vertreiben. Das hat den Hintergrund, dass der entsprechende Rechteinhaber darüber entscheiden kann, wer seine Produkte in den Vertrieb bringen darf.

Dabei kann der Rechteinhaber der Vertriebsrecht nur exklusiv einräumen oder aber auch vollständig allein ausüben, wenn er dies so wünscht.

Grundsätzlich kann man Ihnen den Vertrieb daher untersagen, so dass Sie mit Blick auf möglich Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche vorsichtig agieren sollten.

Wenn Sie am weiteren Vertrieb stark interessiert sind, können Sie prüfen lassen, ob gemäß § 24 Markengesetz greift:

1 Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung für Waren zu benutzen, die unter dieser Marke oder dieser geschäftlichen Bezeichnung von ihm oder mit seiner Zustimmung im Inland, in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden sind.

2 Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn sich der Inhaber der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung der Benutzung der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung im Zusammenhang mit dem weiteren Vertrieb der Waren aus berechtigten Gründen widersetzt, insbesondere wenn der Zustand der Waren nach ihrem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert ist.

Diese Norm erlaubt beim Vorliegen der positiven (Absatz 1 ) bzw. Nichtvorliegen der negativen Tatbestandsvorausetzungen (Absatz 2) den Vertrieb in Deutschland.

Ob dies der Fall ist, kann jedoch naturgemäß nicht aus der Ferne, sondern nur von einem Kollegen vor Ort geprüft werden.

Ich hoffe Ihnen auf diesem Weg eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Jens Jeromin
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 7. Juli 2007 | 18:45

Sehr geehrter Herr RA ,
meine Frage zielte nicht auf Markenrecht, da es bei diesem Sachverhalt NICHT um Markenrecht gehen kann, SONDERN um das Produkt!! Ist es möglich einen DUAL SIM ADAPTER der in der ganzen Welt hergestellt wird, in Deutschland durch die Patentnummer: DE 43 02 820 C2 schützen zu lassen?
In der Patentschrift heißt es, das der Patentinhaber die Mannesmann AG ist und die Vertreter P.Meisner und Kollegen in Berlin.
Die Patenterteilung war am 20.03.1997.
Kann es also nicht sein, daß sich das Produkt zwischenzeitlich etwas verändert hat und somit das Patent auf das veränderte Produkt gar nicht mehr wirkt?
Vielleicht ist es Ihnen ja möglich nach dieser Patentnummer beim DPMA mal nachzuschauen.
MfG B.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 7. Juli 2007 | 18:59

Sehr geehrter Fragesteller,

auf das Markengesetz bin ich hier auch eingegangen, um Ihnen darzulegen aus welcher Richtung (Unterlassungs-)ansprüche hier auch angemeldet werden könnten, da ein Nebeneinander der Anspruchsgrundlagen denkbar ist.

Dass der Artikel weltweit hergestellt wird, haben Sie bei Ihrer Ausgangsfrage nicht erwähnt, konnte in meine Antwort somit auch nicht einfliessen. Gleichwohl obliegt es dem Rechteinhaber zu bestimmen, wer produziert und wer vetreiben darf. Wo produziert wird sagt im übrigen nichts darüber aus, wer wo vertreiben darf, zumal es nach Ihrer Ausgangsschilderung auch nicht um eine weltweite Produktion, sondern um den Vertrieb in Deutschland geht, so jedenfalls Ihre erste Frage.

Ich bitte außerdem um Verständnis, dass im Rahmen dieses Forums eine erste rechtliche Orientierung geboten wird. Eine Recherche beim DPMA muss auch unter wirtschaftlichen Aspekten einer Mandatserteilung vorbehalten bleiben.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Jeromin
Rechtsanwalt

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