Ebenfalls durch mich zu zahlen sind noch etwa 7,- € Einkommenssteuer pro Monat, die allerdings erst im Folgejahr als Jahresbetrag auf einmal fällig wird. (3) Aufgrund der Zahlen aus (2) steht mir tatsächlich ein monatliches "Nettoeinkommen" von 1.661,- € Zahlbetrag DRV minus 275,- € KV/PV minus 7,- € ESt = 1.379,- € frei zur Verfügung. (4) Mein Vater hat an mich in den letzten 10 Jahren verschiedene Schenkungen per Banküberweisung geleistet, die teils als Geburtstags-/Weihnachtsgeschenke, teils als zweckgebundenen Unterstützung für Weiterbildung/Renovierung der Wohnung gestaltet waren. (5) Ich bin selbst zwischen 40 und 50 Jahre alt ledig ohne Kinder. ... Aufgrund fortgeschrittener Pflegebedürftigkeit meines Vaters muss ich davon ausgehen, dass ich in absehbarer Zukunft entweder durch ihn selbst, einen Bevollmächtigten/Betreuer oder das zuständige Sozialamt eine Aufforderung zur Offenlegung meiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse an mich ergehen wird – mit dem Ziel, die Zahlung von Unterhalt an meinen Vater zu verlangen (6) Meine finanziellen Lebensverhältnisse stellen sich etwa wie folgt dar : Kaltmiete ca. 242,- € bei 42,6 m2 reiner Wohnfläche ohne Balkon plus 2 m2 Kellerverschlag.