Wie sieht die Berechnungsgrundlage für einen Anspruch auf Abfindung aus?
vom 21.5.2007
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Aus heutiger Sicht möchte ich (momentan 67 Jahre alt / somit Altersrentnerin) zukünftig nicht mehr weiter arbeiten gehen und werde daher letztendlich auch einer ordentlichen Kündigung meines 365,- Euro / 15 h die Woche - Vertrages zustimmen. Diesem Arbeitsvertrag sind über 50 Dienstjahre vorausgegangen, die auf Grund eines Überleitungsvertrages (gemäß BAT Ost) auch allesamt "zu Lasten" des nun kündigenden Vereines mit derzeit etwa 25 Arbeitsnehmern laufen. ... Der 365 Euro Vertrag läuft seit etwa 3 Jahren und zuvor hatte ich ein Bruttogehalt (minimal 10 Jahre) von etwa 3.000 Euro.