Sehr geehrter Ratsuchender,
zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben.
Eine persönliche Beratung/Vertretung kann und soll hierdurch nicht ersetzt werden.
Hinzufügen oder Weglassen wesentlicher Tatsachen kann zu einer anderen Beurteilung des Falles führen.
Unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
1. Nach Ende Ihres Arbeitsverhältnisses erhalten Sie Mutterschaftsgeld bis zum Ende des Mutterschutzes in Höhe des Ihnen zustehenden Krankengeldes.
2. Basis für die Berechnung ist Elterngeldes ist das Einkommen in den 12 Kalendermonaten vor der Geburt mit Ausnahme der Monate, die mit Mutterschutzzeiten belegt sind, so dass in Ihrem Fall wohl Januar bis Dezember 2007 zugrunde gelegt werden. Es hängt nun davon ab, was Sie vor dem 04.06.2007 gemacht haben - sofern Sie hier in Monaten ALG I oder andere Ersatzleistungen bezogen haben, werden diese Monate mit 0 EUR bewertet - je nach Höhe Ihres sonstigen Einkommens kann es in diesem Fall sein, dass trotz Berücksichtigung Ihres Erwerbseinkommens nur der Mindestbetrag herauskommt.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen richtig verstanden habe und Ihnen eine Orientierung geben konnte. Bei noch bestehenden Unklarheiten benutzen Sie bitte die Nachfragemöglichkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Basener
Rechtsanwältin
Antwort
vonRechtsanwältin Claudia Basener
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Guten Abend und vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich war von Sept.06 bis 03.06.07 arbeitslos und bezog ALG1. Somit bekomme ich wohl für diese Monate nichts.
Ich begann am 04.06.07 (20 St/Woche) und bin seit Ende Okt.07 krankgeschrieben (wg. Schwangerschaftskomplikationen)gewesen bis eben am 30.01.08 mein Mutterschutz begann.
Für die Zeit, in welcher ich Krankengeld bezog (Ende Nov.07 bis 30.01.08) bekomme ich auch nichts?? Oder zählt das so, als hätte ich auch tatsächlich gearbeitet??
Wo kann ich mich denn hierzu genauer informieren???
Danke nochmals für Ihr Bemühen.
MfG
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Es ist genauso wie Sie sagen:
Die Zeiten des Krankengeldbezuges gehen mit 0 EUR in die Berechnung ein, so dass ich - auch ohne Ihr Einkommen zu kennen - befürchte, dass Sie im Jahresdurchschnitt kaum über den Mindestbetrag hinauskommen werden.
Weitere Informationen müsste Ihnen die in Ihrem Bundesland für das Elterngeld zuständige Stelle geben können.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Basener
Rechtsanwältin
Jetzt muss ich meine Antwort aus der Nachfrage nochmal konkretisieren, da ich den Eindruck habe, dass sie mißverständlich ist.
Also: Die Zeiten Ihres Krankengeldbezugs können außer Acht gelassen werden, wenn Sie aufgrund der Schwangerschaft gesundheitliche Probleme hatten - hierfür ist die Vorlage eines ärztlichen Attests notwendig.
Demzufolge würde sich der 12-Monats-Zeitraum nach vorne verschieben, was Ihnen jedoch nichts bringt, weil dann eben weitere Monate mit ALG I-Bezug dazu kommen und die genauso mit 0 EUR angesetzt werden.
Im Ergebnis bleibt es daher dabei, dass die Monate in den letzten 12 Monaten, die mit Lohn belegt sind, gezählt werden und die übrigen mit 0 EUR, woraus dann der Durchschnitt genommen wird und sehr wahrscheinlich kein Betrag über dem Mindestelterngeld herauskommen wird.
Viele Grüße,
Claudia Basener