Die Kündigungsfrist ist im Vertrag mit einem Monat zum Monatsende vereinbart. ... Die geforderte „Anpassung" hätte bedeutet, dass die geleistete Arbeitszeit sich reduziert hätte, der Auftraggeber hatte also nach Ansicht des Auftragnehmers die Absicht, diesen zu einer Handlung zu nötigen, welche einer Lüge gleichkäme und gleichwohl die Möglichkeit, im Anschluss daran den Vertrag zu beenden. Nachdem der Auftragnehmer die „Anpassung" des Protokolls verweigerte, sendete ihm der Auftraggeber am darauffolgenden Tag ein Schreiben zu, in welchem er -Mit sofortiger Wirkung vom Dienstleistungsvertrag zurücktritt -Die Rückzahlung der geleisteten Zahlungen von 2 Monaten fordert -Den Auftragnehmer auffordert, die Arbeit sofort niederzulegen -Dem Auftragnehmer Betrug vorwirft -Behauptet, er hätte dem Auftragnehmer 3 Wochen lang die Möglichkeit eingeräumt, Fehler in der Zeiterfassung zu korrigieren --- -Vertraglich ist eine fristlose Kündigung nicht vorgesehen.