Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, der Mietvertrag für meine Büroräume lautet: "(1) Das Mietverhältnis beginnt am 15.11.09 und endet am 14.11.2012. ... Maklereinschaltung, Verhandlungen mit Nachfolgemietern, Vertragsausfertigung, EDV-Umstellung, etc. abgedeckt" Diesen Mietvertrag habe ich am 18.8.11 zum 30.9.11 gekündigt unter ausdrücklichem Einverständnis der Bedingungen des §(16) Der Vermieter antwortet, dass er einer vorzeitigen Entlassung aus dem Mietvertrag, ggf. zum 30.09.11 - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - dann zustimmen könnte, sofern er während der Kündigungsfrist einen adäquaten Nachmieter findet.