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Besenrein bei Auszug ohne Mietvertrag?

| 24. August 2007 17:53 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Kohberger

Sehr geehrte Damen und Herren,
hier ist mein Sachverhalt:
Ich habe meine Wohnung (Hessen) nach 3 Jahren zum 31.10.07 gekündigt. Ein Nachmieter wurde von beiden Parteien gesucht und vom Vermieter gefunden. Der neue Mieter wird zum 01.09.07 einziehen. Soweit ist alles in Ordnung.
Ich habe KEINEN Mietvertrag. Renoviert habe ich bei Einzug und muss bei Auszug also nicht renovieren. Dafür soll die Wohnung besenrein übergeben werden.
Meine Frage ist, muss ich überhaupt putzen, obwohl ich keine mietvertragliche Vereinbarung habe?
Bisher habe ich alles nur notdürftig geputzt (Fensterrahmen nicht von innen/ Staub gesaugt), also nicht wirklich "besenrein", wobei sich mir da auch die Frage stellt, wie sich "besenrein" definiert?!
Jetzt hat meine Vermieterin sich beschewert, dass es nicht sauber genug ist und ich muss noch einmal kommen und putzen. Dummerweise habe ich ihr gesagt, ich mache es. Hat meine Vermieterin recht, dass ich so oder so verpflichtet bin zu putzen?

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zunächst darf ich kurz zusammen fassen, dass im Rahmen der Beendigung Ihres Mietvertrages die meisten der wesentlichen Punkte (z.B Einvernehmen über die Person des Ersatzmieters, Beendigungszeitpunkt des Mietvertrages und Einvernehmen dahingehend, dass keine Endrenovierungspflicht Ihrerseits besteht) "so weit" im gegenseitigen Einvernehmen abgelaufen ist.

Sie fragen im Rahmen dieses Forums also insbesondere zu der Frage an, was „besenrein“ im juristischen Sinne überhaupt bedeutet. Der Begriff „ Besenrein “ ist alles in allem fast schon wörtlich zu verstehen.

Das heißst, dass diese mehr oder weniger mündlich vereinbarte Klausel für Sie bedeutet, dass vor allem keine Pflicht zur Renovierung der Mieträume besteht.

Allerdings müssen Sie die Räume insgesamt in einem ordentlichen und sauberen Zustand übergeben.

Um unnötigen Streit gegenüber dem ehemaligen Vermieter erst gar nicht aufkommen zu lassen, möchte ich daher alles in allem dazu raten, die Fenster kurz von innen mit dem Staubwedel oder dem Putzlappen durchzuwischen und Staub zu saugen bzw. mit einem Besen auch noch den Boden zu fegen.

Außerdem sollten Sie sich nach Möglichkeit die ordnungsgemäße Übergabe der Wohnung im Rahmen eines von Ihnen oder dem Vermieter angefertigten „ Wohnungsübergabeprotokolls “ schriftlich bestätigen lassen.

Ich hoffe, Ihnen eine hilfreiche erste Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Bedarf benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion, um an mich eine Nachfrage im Rahmen dieses Forums zu richten.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Kohberger
Rechtsanwalt
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Austraße 9 ½
89407 Dillingen a.d.Donau
Tel./Fax.: 09071-2658
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