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Vermieter berechnet Gebühren für Nachmietersuche

1. Juni 2015 21:23 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Abend,

ich benötige Information ob es hier mit rechten dingen vor sich geht.

Meine Frau und Ich haben 1 Jahr und 3 Monate in einer Wohnung gewohnt.

Laut Mietvertrag verzichten beide Parteien auf eine Vorzeitige Kündigung.für eine Dauer von 3 Jahren.

Leider hat sich bereits nach 6 Monaten in der Wohnung gezeigt das meine Frau an schweren Depressionen erkrankt war inklusiver Angstzustände und musste Monate lang in behandlung. Sie konnte und wollte unter keinen Umständen mehr in dieser Wohnung bleiben, da ich oft Nachmittags arbeite und sie es alleine in Ihrem Zustand dort nicht ausgehalten hätte.

Also beschlossen wir gemeinsam nach nur einem Jahr die Wohnung zu kündigen. Der Vermieter stimmte unserem Auszug zu, wenn wir einen Nachmieter finden.

Wir haben nach kurzer Zeit einen für uns und für den Vermieter passenden Nachmieter finden können.

Leider hat sich der Vermieter jedoch viel Zeit mit seiner endgültigen Entscheidung Zeit gelassen, so das der Nachmieter es sich anders überlegt hat.

Ab da an hat der Vermieter die Sache selbst in die Hand genommen und über einen Zeitraum von mehreren Wochen selbst einen gesucht und ein haufen Leute selbstständig durch die Wohnung geführt.

Jetzt einen Monat später haben wir die Abrechnung der Mietkaution bekommen indem uns der Vermieter einfach 75 Euro für die Vorzeitige Kündigung, 25 Euro für Vermietungsanzeigen und 150 Euro für den Zeitaufwand für Telefonate und Besichtigungen von der Kaution abgezogen hat,

Wir würden gerne wissen ob es hier mit rechten dingen zugeht und sage schonmal im Voraus Danke.

1. Juni 2015 | 22:46

Antwort

von


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40470 Düsseldorf
Tel: 0211 911 872 43
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage möchte ich anhand der von Ihnen mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Der Vermieter hat keinen Anspruch auf die Einbehaltung der von Ihnen genannten Beträge. Ich gehe davon aus, dass in Ihrem Mietvertrag keine Regelung existiert, mit der Sie sich dazu verpflichtet hätten, für derartige Maßnahmen des Vermieters ein solches Entgelt zu zahlen. Eine im Gesetz verankerte Rechtsgrundlage ist ebensowenig zu erkennen. Allenfalls könnte sich theoretisch ein Anspruch des Vermieters auf Schadensersatz ergeben, wenn Sie es schuldhaft versäumt hätten, wie vereinbart einen Nachmieter innerhalb einer gewissen Frist zu finden. Hier scheint es aber ausschließlich auf das Verschulden des Vermieters zurückzuführen sein, dass der zunächst gefundende Nachmieter die Wohnung doch nicht übernommen hat. Sie sollten den Vermieter unter Setzung einer angemessenen Frist daher dazu auffordern, die einbehaltenen Beträge auszuzahlen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschaffen. Bei Unklarheiten nutzen Sie gerne die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt


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