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Kündigung bestimmter Mitvertrag 5 J.

10. Oktober 2006 14:36 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Ich habe am 1.09.02 einen Mietvertrag über bestimmt 5 Jahre abgeschlossen.Nun habe ich fristgerecht zum 01.01.07 gekündigt.Habe für meinen Vermieter einen Käufer gefunden der das Haus zu dieser Zeit und zum angemessenen Preis übernehmen möchte. Mein Vermieter will das nicht akzeptieren und pocht auf die 5 Jahresdauer.Er suche einen passenden Nachmieter und das könne auch länger dauern. Habe ich die Verpflichtung die Miete nach dem 01.01.07 noch zu zahlen?

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte.

Da offenbar ein Zeitmietvertrag abgeschlossen wurde, sind grundsätzlich weder Sie noch Ihr Vermieter berechtigt, den Mietvertrag ordentlich zu kündigen. Wenn nicht eine Ersatz- bzw. Nachmieterklausel vereinbart worden ist, wonach der Mieter kündigen darf, wenn er einen (geeigneten) Ersatz- bzw. Nachmieter stellt, darf der Vermieter grundsätzlich auf Einhaltung der vertraglich vereinbarten Mietdauer bestehen.

Wenn eine solche Klausel vorliegt, kommt es auf deren genauen Wortlaut an. Insbesondere ist dann entscheidend, ob sich der Vermieter zum Abschluss des Mietvertrages bzw. Kaufvertrages mit dem Interessenten ohne jede Bedingung verpflichtet hat oder ob er den Abschluss an bestimmte Voraussetzungen geknüpft hat. Solche Bedingungen können z.B. die Bonität des Interessenten oder Zumutbarkeitserwägungen sein.

Abschließend bitte ich zu beachten, dass diese Antwort zwar alle wesentlichen Aspekte des von Ihnen geschilderten Falles umfasst, jedoch daneben Tatsachen relevant sein könnten, die möglicherweise zu einem anderen Ergebnis führen würden. Verbindliche Auskünfte sind daher nur im Rahmen einer Mandatserteilung möglich.

Ich hoffe, Ihnen zunächst eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben.


Mit freundlichen Grüßen


Tobias Kraft
Rechtsanwalt

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