Ca. 8 Wochen nach Auktionsende trat der Käufer vom Kauf wg. ... Zu guter letzt wurde mir dann ein Vergleichsangebot gemacht: Der Käufer verkauft die Lok selbst mit "korrekter" Beschreibung, Differenz zw. urpsrünglichen Kaufpreis zzgl.
Zwei Tage nach Erhalt hat der Käufer die Uhr reklamiert und bei ebay den Reklamationsfall eröffnet. ... Da die Begriffsverwendung "neuwertig" nicht mit böswilliger Absicht erfolgt ist, habe ich dem Käufer umgehend die Rücknahme der Uhr bei voller Kostenrückerstattung angeboten. ... Die Rückabwicklung des Verkaufs Zug um Zug lehnt der Käufer ab.
Er ging kaputt, hatte noch Garantie, aber er war ein 2 mal kaputt und es hat mir keiner dieser Käufer dies mitgeteilt, daß Sie den umgetauscht haben, aber er lief auf meinen Namen und der Käufer hat Ihn neu auf seinen Namen bestellt und will jetzt von mir den gesamten Preis, 400 Euro, haben aber nur 200 Euro bezahlt. ... Da der Käufer ohne mein Wissen, daß einfach gemacht hat.
Ich selbst bin Privatkäufer und der Wagen wurde nach dem Kauf erstmalig auf mich zugelassen. Jedoch, wie schon geschrieben, Vertragspartner des Kaufs ist nicht der Nissan Vertragshändler sondern die GmbH welche den Wagen beim Händler bereits bezahlt hatte.
Im Rahmen der Nachbesserung hat die Werkstatt kostenlos nachgebessert. Bin ich verpflichtet, einem möglichen Käufer diesen behobenen Schaden mitzuteilen? Bin ich haftbar wenn an derselben Stelle nach Verkauf beim etwaigen neuen Käufer erneut Wasser eintritt?
Ich würde eigentlich nach §377I HGB sofort meinen Prüfungspflichten nachgehen und schriftlich beim Verkäufer rügen und Nachbesserung gemäss §439ff BGB etc fordern.
Der Käufer selbst KFZ-Mechaniker hat das Auto besichtigt und ist damit Probe gefahren. ... Nun eine Woche nach dem Verkauf kommt der Käufer bei mir an und sagt er hätte sich das Auto noch einmal genauer angeschaut und die Lenkung knackt, hier müßte das Lenkgetriebe getauscht werden und die Kostet ca. 400€ und er möchte das ich das bezahle. ... Nun möchte der Käufer den Wagen zurückgeben denn er meint er das er das 14 Tage lang tun kann!
Sehr geehrte Damen und Herren, habe am 28.11.2014 (also weniger als 12Monate ist es her) wo ich ein ACER - Notebook von einem Händler regulär gekauft hatte. Gestern habe ich ihm per Mail mitgeteilt, dass es überhaupt nicht mehr funktionierte und ich am Anfang recht viel Freude damit hatte. Eine kostenlose Reperatur (binnen 2Jahre?)
Ist all dies ein Baumangel wofür ich Nachbesserung verlangen kann und wenn ja, darf hier getrickst werden, oder kann ich verlangen, dass die Wand aufgehaut wird und die Kabel neu verlegt, das Rohr verkürzt, der Rigips für die Hohlwanddose ersetzt und neu gebohrt wird ... ?
In dieser Situation unter Anwesenheit des Immobilienmaklers, des Notars und uns Käufern hat der Verkäufer mündlich erklärt, dass der überwiegende Teil des Landes verpachtet sei, der Pächter jedoch im Falle eines Verkaufs auf sein Pachtrecht verzichten wolle (wörtlich: "Der Verpächter will keine Steine in den Weg legen"). ... Im Kaufvertrag ist schriftlich fixiert, dass ich als Käufer in den bestehenden Pachtvertrag eintrete.
Hallo! Ich habe über ebay ein neues Board + Prozesser für den PC gekauft. Nach drei Wochen ist ein defekt aufgetreten (meine Rechte nach FernAbsG hat mir der Händler korrekt mitgeteilt).
Ich habe bei ebay Ware eingestellt, an die ein Käufer interessiert war. ... Zwischenzeitlich hat die Person die Ware bei ebay selber verkaufen wollen (mit meinen Fotos und Beschreibungen), auch dann verkauft, allerdings hat der ebay-Käufer das Geld angeblich nicht überwiesen.
Beim Kauf konnten keine Angaben gemacht werden zur unfallfreiheit. ... Der Käufer kam, lud das Motorrad ohne große Besichtigung ein und unterzeichnete den Kaufvertrag in dem ich extra nochmal reinschrieb das das Motorrad in meinem Besitz keinen Unfall hatte,ich aber nicht weiß ob der oder die Vorgänger einen Unfall damit hatten. Jetzt nach vier Wochen meldet sich der Käufer und behauptet seine Werkstatt hätte gesagt das das Motorrad nur noch Schrott sei, einen unfallschaden hatte und droht mir mit Anwalt.
Der Käufer teilte mir nach einigen Tagen mit, daß das Gerät offensichtlich defekt sei. ... Meine Frage also: Muss ich den Durchlauferhitzer zurück nehmen und dem Käufer sein Geld zurück zahlen?
Sehr geehrte Damen und Herren, Wir haben heute einen Audi A3 als sogenanntes "Winterauto" von Privat gekauft. Der Verkäufer erklärte er habe ihn immer nur innerstädtisch für kürzere Strecken genutzt. Es sei soweit alles In Ordnung, lediglich der Kühler verliere Wasser und müsse, je nach Fahrstrecke alle 1 bis 3 Tage mit Wasser aufgefüllt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgendes Problem und hoffe Sie können mir helfen. Mitte Dezember wurde von mir ein Auto 300 km weit weg gekauft mit neuen TÜV. Ich merkte schnell das was nicht stimmte und beobachtete dies.
Deswegen gibt es keinen Umtausch, kein Rückgaberecht, kein Anspruch auf Nachbesserung oder Ähnliches. ... Versandkosten trägt der Käufer. ... Nachbesserungen aus.
Auf jeden Fall hat der Käufer das Geld nach ca. einer Woche überwiesen. ... Mein Bekannter setzte sich nun direkt mit dem Kaüfer in Verbindung, und teilte Ihm mit, das die Kamera unterwegs sei und wenn kein Interessemehr daran bestehe soll der Käufer die Annahme des Päckchen zu verweigern, worauf der Kaufpreis zurück erstattet wird. ... Ich habe des weiteren gesehen daß der Käufer das selbe Modell dieser Kamera schon mehrfach ersteigert hat.