Auskunftserteilung
Rosa hat nach dem Tod ihres Ehemanns Heinrich seiner Schwester Tossa bereits Auskunft über das gemeinsame Konto der Eheleute erteilt. Da die Eltern von Tossa und Heinrich ihrem Sohn Heinrich regelmäßig Gelder zukommen ließen, die auf einem separaten Konto der Rosa angespart wurden, stellen sich folgende Fragen: 1.Ist Rosa verpflichtet, der Tossa auch Auskunft über das Konto zu erteilen, das während der Ehe auf den Namen der Rosa geführt wurde?