Klärung der Erbfolge durch Auslegung eines Berliner und eines einseitigen Testaments
vom 26.10.2009
51 €
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Einseitiges und eigenhändiges Testament aus dem Jahre 2004: „Ich (Name der Erblasserin) berufe zu meinen Erben Meine Tochter (Name der Tochter 1) Meine Tochter (Name der Tochter 2) Beide sollen je die Hälfte meines Nachlasses erben. ... Einseitiges und notarielles Testament aus dem Jahre 1986: „Ich setze zu meinen Erben ein Meine Kinder aus der Ehe mit meinem verstorbenen Ehemann (Name meines Großvaters), nämlich (Name meines Vaters) Name der Tochter 2 Name der Tochter 1 - je zu einem Drittel meines Nachlasses - Ersatzerben jedes Erben sind seine Abkömmlinge nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolgeordnung. ... Es geht mir vielmehr darum, ob die Testamente dahingehend ausgelegt werden können, dass es sich bei Testament C um eine wechselseitige Verfügung handelt und meine Großmutter keine Änderung der Erbfolge durch ein „Herabsetzen“ auf den Pflichtteil mehr vornehmen konnte und ich damit zu einem Drittel gesetzlicher Erbe und Mitglied der Erbengemeinschaft werde/bleibe.