Sperrzeit ALG I nach Aufhebungsvertrag
vom 8.2.2016
60 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Anfang Dezember habe ich bei Firma B einen Arbeitsvertrag zum 01.01.2016 unterschrieben. ... Leider verneinte er den Vorschlag, wir kamen auch zu keinem anderen Ergebnis und ich sah auch keine Aussicht auf Besserung der Umstände, somit habe ich mit Firma B einen Aufhebungsvertrag geschlossen. ... Die Arbeitsagentur für Arbeit hat den Arbeitsvertrag von Firma B nicht vorliegen und hat nur nach meinem Sachverhalt entschieden.