Maklerprovision trotz fehlendem Widerrufsformular
vom 20.11.2015
150 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Hallo zusammen, mein Fall: Ich bin Makler und hatte ein Haus (Vertrag mit Auftraggeber = Eigentümer) im Verkauf. Der Verkauf hat leider nicht geklappt, daher hat mir die Eigentümerin den Maklervertrag gekündigt. ... Der Richter meinte heute, dass ich kein Anspruch auf die Provision habe, da in meiner EMail (an den Kunden) das Formular für den Widerruf fehlte.