Guten Abend, eine Bekannte von mir hat einen Bungalow Baujahr 1960er Jahre gekauft, Bei der Erstbsichtigung lief im Keller ein Klimagerät, auf Nachfrage sagte der Makler, dies sei nur deshalb da, weil das Haus seit 2 Jahren unbewohnt ist und da alle Fenster im Keller zu seien, würde die Luft sonst schlecht werden, Auf Nachfrage hieß es eindeutig, der Keller sei nicht feucht, meine Bekannte betonte, sie wolle im Keller eine kleine Wohnung einrichten da ihre 80 jährigen Eltern den Bungalow beziehen würden. ... Nach dem Kauf wurde die Wandverkleidung im Keller, die zum Teil aus Holz, zum Teil aber auch aus dickerem festen Material ähnlich wie Steropur bestand entfernt, dabei wurde deutlich, dass das Mauerwerk feucht ist, Messungen einer Fachfirma ergaben 100 % Feuchtigkeit. ... Die Frage ist jetzt, kann meine Bekannte den Verkäufer, der der Sohn der Besitzer ist, aber bereits viele Jahre nicht mehr in dem Haus wohnt (bis zur Jugendzeit wohnte er dort), bzw den Makler wegen der klaren Aussage der Keller sei trocken, zur Rechenschaft ziehen, im Notfall, hätte eine Klage auf Schadensersatz bzw.