Verkauf eines Außenliegergrundstückes
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Da ich mein Grundstück und Wohnhaus welches im Außenbereich liegt und ich bis vor 5 Jahren als landwirtschaftlichen Nebenbetrieb geführt hatte, demnächst verkaufen möchte, wurde mir gesagt, dass dieses u.U. nicht möglich sei, weil dort, wenn keine Landwirtschaft mehr betrieben wird, auch keine Wohnmöglichkeit mehr erlaubt sei und damit kein Verkauf, sondern Abriss.