Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich auf der Grundlage Ihrer Angaben und Ihres Einsatzes wie folgt summarisch beantworten:
Soweit Sie zum Zeitpunkt des jeweiligen Verkaufs sicher wissen oder Anhaltspunkte dafür haben, dass es sich bei der Uhr um eine Fälschung handeln könnte, könnte dies zivilrechtliche (z.B. Rückabwicklung des Kaufvertrages) und strafrechtliche (Anzeige wegen Betrugs) Konsequenzen für Sie haben.
Für die erste Uhr könnte es darauf ankommen, ob sie von Ihnen als Fälschung zu erkennen war. Sie sollten sich diesbezüglich von einem Rechtsanwalt ausführlich beraten lassen. Dazu müssen zahlreiche weitere Einzelheiten geprüft und besprochen werden, was im Rahmen dieser online-Beratung nicht möglich ist.
Für die zweite Uhr liegen jetzt (nach der Mitteilung des 1. Käufers) Anhaltspunkte für eine Fälschung vor, so dass Sie sich nicht als gutgläubig bezeichnen können. Die Auktion für die zweite Uhr sollten Sie daher vorsorglich zurück ziehen und die Uhr selbst von einem Fachmann überprüfen lassen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Angaben eine erste Orientierung geben.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Plewe
Rechtsanwältin