Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Wenn Sie die Karten als Privatperson verkauft haben, geht gemäß § 447 BGB
das Risiko mit Übergabe an die Post an den Käufer über. Dementsprechend trägt der Käufer das Risiko der verspäteten Zustellung. Dann bleiben Sie nicht auf den Kosten sitzen.
Kritisch ist hier allerdings die Abweichung von der in der Auktion benannten Übersendung per DHL-Paket. Im Zweifel müssen Sie beweisen, dass der Käufer die Übersendung per Einschreiben wünschte.
Sie sollten - wenn Paypal auf Sie zukommt - die entsprechenden Beweise vorlegen und die Freigabe des Geldes fordern. Wenn Paypal das Geld nicht freigeben will, müssen Sie den Betrag von dem Käufer einklagen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
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Diese Antwort ist vom 17.06.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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