Eigentlich hatte meine Frau es sich wohl so vorgestellt, dass es mit der Betreuung unserer Tochter so weiterläuft wie bisher, und ich ihr Unterhalt zahlen soll, um die Wohnung (mit) zu finanzieren. ... Das sei nur der Fall wenn der Aufenthalt beim Vater auf das normale Umgangsrecht beschränkt sei. Jetzt versucht sie mit allen Mitteln, unserer Tochter den Umzug in die neue Wohnung schmackhaft zu machen, und ich habe Angst das sie mir unsere Tochter so entzieht (obwohl unsere Tochter den "Neuen" nicht wirklich mag und ihr trotz ihrer erst knapp acht Jahre gehörig die Meinung sagt, wobei meine Frau behauptet das würde ich ihr einreden).