Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Man kann Ihre Frage ohne Kenntnis aller wesentlichen Tatsachen nicht beantworten. Ich gehe davon aus, dass Ihre Tochter seit der Trennung bei der Ehefrau lebt und es bisher keine gerichtliche Regelung gibt. Da auch Sie die elterliche Sorge haben und damit auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht können Sie einen Umzug grundsätzlich untersagen. Problem ist nur, dass Ihre Frau Tatsachen schaffen könnte, indem Sie einfach umzieht. Wenn Sie trotz Ihrer Verweigerung weiter umziehen möchte, wäre Ihre einzige Chance einen Antrag beim Familiengericht auf Übertragung der elterliche Sorge und hilfsweise des Aufenthaltsbestimmungsrechts zu stellen. Hier wäre eine einstweilige Anordnung sinnvoll. Im Verfahren müsste dann geklärt werden, ob ein Umzug dem Wohl des Kindes widersprechen würde. Hierfür sehe ich auch wie Sie Ansätze.
In der Praxis ist es aber schwierig einen Betreuungswechsel herbeizuführen. Ihre Frau wird sicher ebenfalls das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen und Sie hat die besseren Chancen, wenn das Kind bisher bei Ihr lebt. Allen die Tatsache das Ihre Familie vor Ort ist, reicht nicht aus. Es gibt aber die Chance das in einem Verfahren als Lösung herauskommt, dass zunächst kein Umzug erfolgt. Es kommt hier auf alle Details an, auch darauf, wie eng die Bindung an Sie ist und wie schwer Umgangskontakte künftig würden.
Die Frage des Unterhalts ist nicht wesentlich, der Kontaktabbruch zum bisherigen Umfeld schon.
Die Rechtsprechung sieht aber keinen ausreichenden Grund darin, dass der Vater stets und ungestört Kontakt haben möchte. Gerade bei kleinen Kindern, wird häufig auf die Bindung zur Mutter abgestellt. Die Sache ist schwierig, aber wenn Ihre Frau die Pläne nicht aufgibt, sollten Sie ein Verfahren einleiten, weil es immer schwieriger ist einen einmal erfolgten Ortswechsel rückgängig zu machen. Das Hauptproblem ist, dass Ihre Frau generell frei in der Lebensführung ist. Wenn Sie umziehen will, kann Sie es tun. Es läuft dann auf die Frage hinaus, ob Sie die Betreuung übernehmen können und ob dies dem Kindeswohl besser entspricht.
Sie sollten dringend einen Anwalt beauftragen und auch den Kontakt um Jugendamt aufnehmen, weil dieses in einem Verfahren ohnehin von Amts wegen beteiligt wird.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt