Unterhalt bei hohen Nettoeinkünften
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Zum Trennungszeitpunkt haben wir eine notariell beglaubigte Trennungserklärung abgeschlossen, die u.a. auch den Trennungsunterhalt regelt. ... Nun habe ich immer wieder gehört, daß bei hohen Nettoeinkünften > 4.800,- Euro Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt nicht mehr fortgeschrieben werden, damit der Unterhaltspflichtige nicht überproportional Unterhalt bezahlen muß. Meine Frage: Kann ich "rechtlich abgesichert" das sog. anrechenbare Einkommen bei 4.800,- Euro "einfrieren" und den Kindes- und Trennungsunterhalt darauf abstellen?