Habe für das Jahr 2010 in Deutschland die beschränkte Steuerpflicht beantragt, da ich noch vom alten Arbeitgeber in Deutschland für das Jahr 2010 eine Erfolgsbeteiligung, anteilsmässig für die Monate für das Jahr 2009 erhalten habe. ... Erbschaft bei beschränkt Steuerpflichtigen der Freibetrag nur ca. 1100 Euro betrogen sollte, und nicht wie bei unbeschränkt Steuerpflichten ein Freibetrag von ca. 400000 Euro pro Person., Mein Kenntnisstand ist, dass ich bis zu 5 Jahre nach dem Wegzug aus Deutschland in die Schweiz bei einem Erbfall/Schenkungsfall noch unbeschränkt steuerpflichtig gelten könnte.. meine Fragen:. 1) wäre es für mich vorteilhaft, also die Erbschaft durch eine möglichen vorzeitige Schenkung vorzuziehen (also innerhalb der 5 Jahre nach Wegzug in die Schweiz) damit ich noch steuerrechtlich bzw. erbrechtlich/Schenkungs-rechtlich als unbeschränkt steuerpflichtig gelten könnte?