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Steuerpflicht in Deutschland - gewöhnlicher Aufenthalt steuerpflicht

| 14. Juni 2007 18:43 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Sehr geehrte Damen und Herren,

hier eine kurze Einleitung:

Mein Mann und ich leben in London/UK. Wir beide haben Residency Status in Großbritanien. Ich habe einen deutschen Pass, mein Mann hat einen neuseeländischen Pass. Ich möchte nun zurück nach Deutschland ziehen, mein Mann nicht, da er im Ausland bessere Berufsaussichten hat. Ich habe kein eigenes Einkommen und er würde mir Geld überweisen.

Meine Frage:
Wird mein Mann steuerpflichtig in Deutschland, weil ich dort lebe oder zahlt er seine Steuern in Großbritanien?

Vielen Dank.

Sehr geehrte(r) Fragende(r),

die persönliche Steuerpflicht hängt davon ab, wo der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt (mind. 6 Monate) hat.

Wenn dieser also selber in England wohnen bleibt und auch dort seine Einkünfte erzielt, so ist er auch dort steuerpflichtig mit seinem gesamten Welteinkommen.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter



Rückfrage vom Fragesteller 14. Juni 2007 | 19:08

Vielen Dank für ihre schnelle Antwort.

Eine Nachfrage:
Mein Mann wird seinen Wohnsitz in Großbritanien beibehalten. Er wird mich jedoch auch besuchen kommen. Würde das dann nicht als gewöhnlicher Aufenthalt gewertet? Ein gewöhnlicher Aufenthalt ist ja auch ein Aufenthalt von weníger als 6 Monate, so wie ich das Steuerrecht interpretiere.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 14. Juni 2007 | 20:15

Im Sinne von § 9 Abgabenordnung liegt ein gewöhnlicher Aufenthalt dann vor, wenn sich eine Person wenigstens 6 zusammenhängende Monate (kurze Unterbrechungen schaden nicht) im Inland aufgehalten hat.
Es ist auch möglich, dass sich dieser Zeitraum auch über zwei Jahre erstreckt, z.B. von November bis Mai des nächsten Jahres.

Als Faustformel gilt die 183-Tage-Regel, d.h., wenn sich eine Person 183 Tage oder mehr im Jahr im Inland aufgehalten hat, hat sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland.

Ich hoffe, nunmehr alle Unklarheiten beseitigt zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter

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