Ich beabsichtige nun das Darlehen zu kündigen, bin mir aber nicht sicher inwieweit ich damit Erfolg haben werde. 14 Tage nach der ersten Darlehensaufnahme wurde nämlich die Privatinsolvenz der Frau gerichtlich eröffnet, am 22.August, also in 4 Wochen, soll laut der Seite insolvenzbekanntmachungen.de der Schlusstermin sein. In dem abgeschlossenen Darlehensvertrag hat mir die Frau ausdrücklich Priorität bei der Rückzahlung eingeräumt, Zitat aus dem Vertrag: "Aufgrund der weitreichenden Vorteile wie Zinslosigkeit und Verzicht auf Sicherheiten erhält dieser Rückzahlungsvertrag Priorität vor allen anderen privaten und unternehmerischen Gläubigern der Darlehensnehmerin, insbesondere im Falle einer sogenannten Privatinsolvenz" Nun meine Frage: Hat sich die Frau damit einer Gläubigerbegünstigung (283 c StGB) schuldig gemacht? ... Versagung der Restschuldbefreiung)?