Nachrangige Forderungen nach §39 InsO.
vom 4.10.2023
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Holger Traub, Dipl. Kfm. / Stuttgart
Guten Tag, welche Kosten kann man als nachrangige Forderungen gem. § 39 InsO geltend machen? Zum einen natürlich die Zinsen auf die Forderung selbst, das ist soweit klar. ... Können diese Kosten (die Zinsen für diesen Kredit) ebenfalls geltend gemacht werden, und sind diese dann nach Ziffer 1, 2, 3, 4 oder 5 aufzuführen?