Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich macht es auch bei kleinen Beträgen Sinn, diese weiter zu verfolgen, auch wenn Sie damit nicht Ihren Lebensunterhalt damit bestreiten, denn Sie haben hierfür ja gearbeitet. Es macht nur dann keinen Sinn, wenn Sie absehen können, dass die Schuldner die Forderung ohnehin nicht bezahlen können. Informationen über die Bonität erhalten Sie unter Umständen bei Wirtschaftsauskunfteien, oder Sie versuchen selber Informationen einzuholen.
Zu 1.
Sollten Sie sich entscheiden, die Forderung einzufordern, sollten Sie zunächst ein Mahnverfahren einleiten. Dies kann durch Sie selber online geschehen (www.online-mahnantrag.de) ; dort finden sich auch Erläuterungen, sofern Sie nicht einen Rechtsanwalt beauftragen wollen.
Nach Erlass des Mahnbescheids können Sie den Vollstreckungsbescheid beantragen, mit dem Sie dann über den Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung betreiben können.
Grundsätzlich können Sie auch einen Rechtsanwalt beauftragen, eine Klage zu erheben. Dies ist aber erheblich teurer als das Mahnverfahren.
Zu 2.
Tatsächlich müssen Sie die Kosten für die Rechtsverfolgung vorschießen; daher kommt der Ermittlung der Bonität des Schuldners eine große Bedeutung zu.
Zu 3.
Grundsätzlich sind gerichtliche Maßnahmen eher erfolgreich, da Sie einen vollstreckbaren Titel auf Zahlung erhalten, den Sie ggfs. vollstrecken können. Sollte der Schuldner nicht zahlen können, können Sie die Abgabe der Vermögensauskunft beantragen. Das wird jeder Schuldner in jedem Fall versuchen zu vermeiden. Sie haben also ein effektives Druckmittel.
Tipp:
Stellen Sie zukünftig auf Vorauszahlung um.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen