Rückabwicklung eines notariellen Kaufvertrages / Löschung Auflassungsvormerkung
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Ein notarieller Kaufvertrag über eine Immobilie wurde unterschrieben. ... Frage: Wird bzw. kann der Notar den Kaufvertrag ohne die Klärung von Anzahlung und Zinsen rückabwickeln und die Löschung der Auflassungsvormerkung beantragen, sodaß der neue Kaufvertrag abgeschlossen werden kann oder muss der Notar auf die Rückzahlung der Anzahlung bestehen?