Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie, dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Bei der Rückabwicklung sind die Kaufsache zurück zu geben und der Kaufpreis zu erstatten. Außerdem sind die gezogenen Nutzungen (gefahrene Kilometer) und erforderlich Aufwendungen (Sommerreifen) zu ersetzen. Bei den gefahrenen Kilometern würde ich mich auf den Standpunkt stellen, dass jedenfalls ein Teil davon auch dadurch gefahren wurde, dass wiederholte Werkstattbesuche erforderlich waren. Bein Tausend gefahrenen km müssten Sie sich 0,5 % des Kaufpreises abziehen lassen. Wenn Sie also 10.000 € bezahlt haben hielte ich eine Minderung von 0,25 % (25 €) für angemessen. Zusätzlich wäre Ihnen der Preis der Reifen zu ersetzen.
Andererseits gebe ich zu bedenken, dass es auch schnell Ärger geben kann. Wenn der Händler Ihnen den vollen Kaufpreis erstattet würde ich (persönlich) annehmen und mich freuen aus der Sache günstig raus zu kommen.
Ich hoffe, Ihre Frage umfassend beantwortet zu haben. Sollte dies nicht der Fall sein, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt