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Gebrauchtwagen Rückabwicklung

6. Mai 2018 08:27 |
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Kaufrecht


Beantwortet von

Guten Tag,

Ende Februar habe ich einen Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft. Dieser war zwischen durch immer wieder in der Werkstatt weil etwas an dem Fahrzeug kapput war. Wurde auch immer alles repariert. Nun steht das Fahrzeug aber bereits mehr als 5 Wochen in der Werkstatt vom Händler weil etwas am Getriebe kapput ist. Nun hat der Händler zugestimmt eine Rückabwicklung des Kaufvertrags durchzuführen.
Worauf soll ich bei dem Termin achten?
Der Wagen hat zirka 140000 Kilometer beim Kauf gelaufen und ich selbst bin vielleicht 800 Kilometer damit gefahren.
Außerdem musste ich 2 neue Sommerreifen kaufen da 2 alte hinüber fahren beim Kauf.
Kann ich den Kompletten Kaufpreis zurück verlangen?

Vielen Dank.

6. Mai 2018 | 11:15

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie, dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.

Bei der Rückabwicklung sind die Kaufsache zurück zu geben und der Kaufpreis zu erstatten. Außerdem sind die gezogenen Nutzungen (gefahrene Kilometer) und erforderlich Aufwendungen (Sommerreifen) zu ersetzen. Bei den gefahrenen Kilometern würde ich mich auf den Standpunkt stellen, dass jedenfalls ein Teil davon auch dadurch gefahren wurde, dass wiederholte Werkstattbesuche erforderlich waren. Bein Tausend gefahrenen km müssten Sie sich 0,5 % des Kaufpreises abziehen lassen. Wenn Sie also 10.000 € bezahlt haben hielte ich eine Minderung von 0,25 % (25 €) für angemessen. Zusätzlich wäre Ihnen der Preis der Reifen zu ersetzen.
Andererseits gebe ich zu bedenken, dass es auch schnell Ärger geben kann. Wenn der Händler Ihnen den vollen Kaufpreis erstattet würde ich (persönlich) annehmen und mich freuen aus der Sache günstig raus zu kommen.

Ich hoffe, Ihre Frage umfassend beantwortet zu haben. Sollte dies nicht der Fall sein, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Krueckemeyer
Rechtsanwalt


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