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Rückabwicklung Kaufvertrag T6 Camper

26. Juli 2024 16:48 |
Preis: 40,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

im April letzten Jahres haben wir uns den Traum eines VW Campers erfüllt. Leider hatten wir mit dem Auto von Anfang an verschiedene Probleme, mit denen wir uns zunächst an den Händler gewandt haben. Seine drei Nachbesserungsversuche erzielten nicht den gewünschten Erfolg und mittlerweile lässt sich der Wagen kaum noch fahren.
Wir möchten den Wagen nun zurückgeben und haben ein Schreiben formuliert.
Reicht unten stehende Text und die Situation für die Rückabwicklung des Kaufvertrages nach drei Nachbesserungsversuchen des Händlers (und einem Versuch einer weiteren Werkstatt)? Wir sind uns nicht sicher, da das Ruckeln erst nach der ersten Nachbesserung auftrat und daher erst zweimal von dem Händler und ein drittes Mal von einer unabhängigen Werkstatt bearbeitet wurde. Der Händler kommt uns nicht entgegen und verweigert unseren Wunsch der Rückabwicklung. Wir mussten den Wagen zudem jedes Mal die 300 Km zu ihm fahren, was für uns beruftstätige Eltern zweier Kleinkinder schwierig einzurichten ist.
Persönliche Angaben in dem Schreiben haben wir entfernt.

Vielen Dank im Voraus.


„Sehr geehrter Herr XYZ,

nach der Übergabe am 04.04.2023 habe ich Ihnen mitgeteilt, dass der Camper die nachfolgend noch einmal beschriebenen Mängel aufweist:
Wasserstandheizung funktioniert nicht, Fernbedienung für Standheizung funktioniert nicht, Scheibe Hintertür links hat Brandmal, Start-Stop-Automatik funktioniert nicht, Ablagefläche neben Sitzreihe hinten ist nicht befestigt und klappert, ungewöhnliche Geräusche beim Starten des Motors.

Diese Mängel haben Sie, abgesehen von der Fernbedienung für die Standheizung, den ungewöhnlichen Geräuschen beim Starten und der defekten Start-Stop-Automatik, behoben, nachdem wir den Wagen am 06.04.2023 zu Ihnen gebracht und am 14.04.2023 wieder abgeholt haben.

Auf dem Rückweg nach …….am 14.04.2023 leuchtete dann zum ersten Mal die Motorkontrollleuchte gelb auf.

Am Abend des selben Tages berichtete ich Ihnen von der gelb aufblinkenden Motorkontrollleuchte. Sie schlugen vor, den Fehlerspeicher auslesen zu lassen. Dies geschah am 17.04.2023 bei …..Die Werkstatt berichtete uns, dass man den Fehlerspeicher erstmal zurückgesetzt habe, der Fehler aber mit großer Wahrscheinlichkeit wiederkommen werde.  
Wir vereinbarten mit Ihnen, dass das Fahrzeug wieder zu Ihnen verbracht werde und dort auch die weitere Reparatur geschehen solle.

Zur zweiten Nachbesserung des Fahrzeuges im Juni 2023 (26.05-16.06.2023) kamen noch weitere Posten hinzu. Von Ihnen wurde im Zuge dessen folgendes bearbeitet:
Instandsetzung der Start-Stop Funktion, Instandsetzung der Standheizungsfernbedienung, Instandsetzung des Schutzblechs, Instandsetzung der Motorkontrollleuchte. Allerdings wurden für die Motorkontrollleuchte auch nach mehrmaliger Nachfrage keine Reparatur-Nachweise erbracht, Kenntnisse über die Ursache des Mangels in Verbindung mit der Motorkontrollleuchte liegen nicht vor und wurden uns von Ihnen nicht beantwortet.

Nach dieser zweiten Nachbesserung ergaben sich weitere Probleme, nämlich:
Motorkontrollleuchte leuchtet in Gelb wieder auf, Fahrzeug, bzw. Motor, ruckelt beim Fahren mit zunehmender Häufigkeit, Wagen quietscht beim Fahren über Unebenheiten, Aufstelldach lässt sich nicht mehr schließen (hakt vorne rechts), durch Lackierung der Motorhaube Farbe am Kühlergrill, sowie an den Scheibenwischern und darunter.

Eine dritte Nachbesserung erfolgte im Januar 2024 (27.12.2023- 26.01.2023).
Dabei wurden der Keilriemen, der Zahnriemen, der Spannriemen und die Wasserpumpe getauscht, um das Ruckeln des Motors beim Fahren zu beheben.

Trotz zahlreicher Versuche die Mängel durch Reparaturen zu beheben, blieben diese Versuche im Ergebnis erfolglos.
Die Start-Stop-Automatik funktioniert erneut nicht, das Ruckeln das Wagens ist ebenfalls noch stark spürbar und der Wagen schaltet sich von Zeit zu Zeit während des Fahrens selbst aus oder schaltet in die Notlaufeigenschaft. Zusätzlich leuchtet die Motorkontrollleuchte in unregelmäßigen Abständen wieder auf. Zudem leuchtet auch ab und zu eine weitere Warnleuchte (Spirale, bzw. Vorglühanzeige).

Mit Ihren Einverständnis brachten wir den Wagen im Juli 2024 in eine ortsansässige Werkstatt, dort wurden die Steuerzeiten überprüft und eine Grundeinstellung durchgeführt.
Die oben benannten Probleme bestehen nach wie vor.

Ich erkläre daher den Rücktritt vom Kaufvertrag. Zugleich fordere ich Sie auf, den T6 Camper abzuholen. Die Abholadresse entnehmen Sie diesem Schreiben.
Einen Termin zur Abholung stimmen Sie bitte mit dem Unterzeichner/den Unterzeichnern unter der Rufnummer xxx ab.
Weiterhin erbitte ich die Erstattung des Kaufpreises in Höhe von 43.500,00 EUR auf das nachfolgende Konto:

XXX

Mit freundlichen Grüßen
ABC"

26. Juli 2024 | 20:10

Antwort

von


(1253)
Meisenweg 14
41239 Mönchengladbach
Tel: 01722456077
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Valentin-Becker-__l108658.html
E-Mail:
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Guten Abend,

Ihr Schreiben enthält bereits viele relevante Details zur Dokumentation der Mängel und der durchgeführten Nachbesserungsversuche. Nachfolgend einige Punkte und Empfehlungen, um sicherzustellen, dass Ihr Rücktritt vom Kaufvertrag rechtlich fundiert ist:

1. Voraussetzungen für den Rücktritt

Um erfolgreich vom Kaufvertrag zurückzutreten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Vorliegen eines Mangels: Es muss ein erheblicher Mangel vorliegen.
Erfolglose Nachbesserung: Der Verkäufer muss mindestens zwei erfolglose Nachbesserungsversuche unternommen haben.
Fristsetzung: Sie sollten dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt haben, die ohne Erfolg verstrichen ist.

Unverbindlicher Vorschlag für das Schreiben

Ihr Schreiben kann wie folgt angepasst werden, um rechtlich eindeutiger zu sein:

„Betreff: Rücktritt vom Kaufvertrag für VW Camper (Kaufdatum: 04.04.2023)

Sehr geehrter Herr XYZ,

hiermit erkläre ich den Rücktritt vom Kaufvertrag über den am 04.04.2023 erworbenen VW Camper aufgrund erheblicher und nicht behobener Mängel.

Chronologie der Mängel und Nachbesserungsversuche:

Mängel bei Übergabe am 04.04.2023:
Wasserstandheizung funktioniert nicht
Fernbedienung für Standheizung funktioniert nicht
Scheibe Hintertür links hat Brandmal
Start-Stop-Automatik funktioniert nicht
Ablagefläche neben Sitzreihe hinten ist nicht befestigt und klappert
Ungewöhnliche Geräusche beim Starten des Motors
Erste Nachbesserung (06.04.2023 - 14.04.2023):
Behebung einiger Mängel, jedoch leuchtete die Motorkontrollleuchte gelb auf dem Rückweg auf.
Zweite Nachbesserung (26.05.2023 - 16.06.2023):
Instandsetzung der Start-Stop Funktion, Standheizungsfernbedienung und Motorkontrollleuchte, jedoch keine nachhaltige Lösung.
Dritte Nachbesserung (27.12.2023 - 26.01.2024):
Austausch von Keilriemen, Zahnriemen, Spannriemen und Wasserpumpe, jedoch weiterhin erhebliche Mängel (Start-Stop-Automatik funktioniert nicht, starkes Ruckeln des Motors, Motorkontrollleuchte und Vorglühanzeige leuchten weiterhin auf).
Vierter Nachbesserungsversuch durch ortsansässige Werkstatt im Juli 2024:
Überprüfung der Steuerzeiten und Grundeinstellung, jedoch weiterhin bestehende Probleme.
Trotz mehrerer Nachbesserungsversuche durch Sie und eine zusätzliche Werkstatt besteht der Zustand des Fahrzeugs nicht den vertraglich vereinbarten Anforderungen. Der Wagen ist derzeit nicht verkehrssicher und kaum fahrbereit.

Rücktrittserklärung:

Hiermit erkläre ich den Rücktritt vom Kaufvertrag gemäß § 323 BGB. Ich fordere Sie daher auf, den VW T6 Camper innerhalb der nächsten 14 Tage an folgender Adresse abzuholen:

[Abholadresse]

Bitte setzen Sie sich zur Terminvereinbarung mit mir unter der Telefonnummer [Ihre Telefonnummer] in Verbindung.

Ich erbitte die Erstattung des Kaufpreises in Höhe von 43.500,00 EUR auf folgendes Konto:

[Kontoinhaber]
[IBAN]
[BIC]

Ich behalte mir vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten, sollten Sie dieser Aufforderung nicht fristgerecht nachkommen.

Mit freundlichen Grüßen,"


Weitere Schritte
Fristsetzung: Es ist wichtig, dem Händler eine klare Frist zur Abholung und zur Rückerstattung des Kaufpreises zu setzen.

Rechtliche Beratung:
Ziehen Sie nötigenfalls einen Anwalt für Vertragsrecht hinzu, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte vollumfänglich gewahrt werden und um gegebenenfalls weitere Schritte einzuleiten. Anwaltskontakte finden Sie hier: www.anwalt.de oder auf dieser Plattform.

Dokumentation: Bewahren Sie alle Dokumente, E-Mails und Werkstattberichte sorgfältig auf, um Ihre Ansprüche nachweisen zu können.
Durch die Anpassung des Schreibens und die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen erhöhen Sie Ihre Chancen, erfolgreich vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Beste Grüße


Rückfrage vom Fragesteller 26. Juli 2024 | 21:56

Vielen Dank für die zügige und umfangreiche Rückmeldung!
Für uns bleibt nun nur noch die Frage offen, ob die angeführten Mängel an dem Fahrzeug ausreichen, um einen Rücktritt vom Kaufvertrag durchzusetzen, da uns von Seiten des Händlers bereits deutlich gemacht wurde, dass er es nicht zurücknehmen wird.
Herzliche Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 27. Juli 2024 | 00:40

Die Frage, ob die angeführten Mängel ausreichen, um einen Rücktritt vom Kaufvertrag durchzusetzen, hängt von der Schwere und der Art der Mängel sowie von der Anzahl und dem Ergebnis der Nachbesserungsversuche ab.

Voraussetzungen für den Rücktritt vom Kaufvertrag sind das Vorliegen erheblicher Mängel:
Die Mängel müssen so erheblich sein, dass sie die Nutzung des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigen. In Ihrem Fall:
Funktion der Wasserstandheizung und Fernbedienung: Essentiell für den Komfort und die Funktionalität des Fahrzeugs.
Motorkontrollleuchte: Weist auf potenziell schwerwiegende Probleme hin, die die Fahrbereitschaft und Sicherheit beeinträchtigen können.
Start-Stop-Automatik: Relevante Funktion für den Kraftstoffverbrauch und die Emissionen.
Ruckeln des Motors und Selbstabschaltung: Deutliche Beeinträchtigung der Fahrsicherheit und Zuverlässigkeit des Fahrzeugs.
Zusätzliche Geräusche und Probleme mit dem Aufstelldach: Weitere Beeinträchtigungen der Gebrauchstauglichkeit und des Komforts.
Erfolglose Nachbesserungsversuche:
Es sind mindestens zwei erfolglose Nachbesserungsversuche erforderlich, um den Rücktritt zu rechtfertigen. In Ihrem Fall wurden:
Drei Nachbesserungsversuche durch den Händler durchgeführt.
Ein weiterer Versuch durch eine unabhängige Werkstatt unternommen.
Angemessene Fristsetzung:
Eine Frist zur Nacherfüllung ist erforderlich, es sei denn, diese ist nachweislich erfolglos oder unzumutbar. In Ihrem Fall wurden die Fristen durch die wiederholten Nachbesserungsversuche im Rahmen der Reparaturen praktisch gesetzt und verstrichen.

Beurteilung der Mängel:
Die beschriebenen Mängel (insbesondere die Probleme mit der Motorkontrollleuchte, dem Motorruckeln, dem Ausfall der Start-Stop-Automatik und dem gelegentlichen Selbstabschalten des Motors) stellen erhebliche Beeinträchtigungen dar, die die Gebrauchsfähigkeit und Sicherheit des Fahrzeugs wesentlich mindern. Diese Mängel können durchaus als erheblicher Mangel gemäß § 323 BGB betrachtet werden, da sie die vertragsgemäße Nutzung des Fahrzeugs erheblich einschränken.

Praktische Umsetzung
Dokumentation:
Halten Sie alle Dokumente zu den durchgeführten Reparaturen und den Mängeln bereit. Dazu gehören Werkstattberichte, E-Mail-Korrespondenz mit dem Händler und alle sonstigen relevanten Unterlagen.
Rechtsberatung:
Konsultieren Sie einen Anwalt, der auf Vertragsrecht und insbesondere auf Gewährleistungsrecht spezialisiert ist. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und gegebenenfalls eine Klage gegen den Händler einzureichen.
Gutachten:
Falls der Händler weiterhin die Rücknahme verweigert, kann es hilfreich sein, ein unabhängiges Gutachten über den Zustand des Fahrzeugs und die Mängel einzuholen. Dies stärkt Ihre Position im Streitfall.
Fazit
Die von Ihnen beschriebenen Mängel und die erfolglosen Nachbesserungsversuche durch den Händler rechtfertigen grundsätzlich einen Rücktritt vom Kaufvertrag. Die wiederholten, erfolglosen Reparaturversuche und die anhaltenden erheblichen Mängel machen das Fahrzeug praktisch unbrauchbar für den vorgesehenen Zweck.

Da der Händler sich weigert, das Fahrzeug zurückzunehmen, sollten Sie den Rücktritt schriftlich erklären, wie bereits im Schreiben formuliert, und rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Ein spezialisierter Anwalt kann Sie dabei unterstützen, die erforderlichen Schritte zu unternehmen und gegebenenfalls gerichtlich gegen den Händler vorzugehen. Wie erwähnt können Sie sich im Zweifelsfall an Anwälte vor Ort wenden, um sich vertreten zu lassen.

Beste Grüße

ANTWORT VON

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