Guten Abend,
Ihr Schreiben enthält bereits viele relevante Details zur Dokumentation der Mängel und der durchgeführten Nachbesserungsversuche. Nachfolgend einige Punkte und Empfehlungen, um sicherzustellen, dass Ihr Rücktritt vom Kaufvertrag rechtlich fundiert ist:
1. Voraussetzungen für den Rücktritt
Um erfolgreich vom Kaufvertrag zurückzutreten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Vorliegen eines Mangels: Es muss ein erheblicher Mangel vorliegen.
Erfolglose Nachbesserung: Der Verkäufer muss mindestens zwei erfolglose Nachbesserungsversuche unternommen haben.
Fristsetzung: Sie sollten dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt haben, die ohne Erfolg verstrichen ist.
Unverbindlicher Vorschlag für das Schreiben
Ihr Schreiben kann wie folgt angepasst werden, um rechtlich eindeutiger zu sein:
„Betreff: Rücktritt vom Kaufvertrag für VW Camper (Kaufdatum: 04.04.2023)
Sehr geehrter Herr XYZ,
hiermit erkläre ich den Rücktritt vom Kaufvertrag über den am 04.04.2023 erworbenen VW Camper aufgrund erheblicher und nicht behobener Mängel.
Chronologie der Mängel und Nachbesserungsversuche:
Mängel bei Übergabe am 04.04.2023:
Wasserstandheizung funktioniert nicht
Fernbedienung für Standheizung funktioniert nicht
Scheibe Hintertür links hat Brandmal
Start-Stop-Automatik funktioniert nicht
Ablagefläche neben Sitzreihe hinten ist nicht befestigt und klappert
Ungewöhnliche Geräusche beim Starten des Motors
Erste Nachbesserung (06.04.2023 - 14.04.2023):
Behebung einiger Mängel, jedoch leuchtete die Motorkontrollleuchte gelb auf dem Rückweg auf.
Zweite Nachbesserung (26.05.2023 - 16.06.2023):
Instandsetzung der Start-Stop Funktion, Standheizungsfernbedienung und Motorkontrollleuchte, jedoch keine nachhaltige Lösung.
Dritte Nachbesserung (27.12.2023 - 26.01.2024):
Austausch von Keilriemen, Zahnriemen, Spannriemen und Wasserpumpe, jedoch weiterhin erhebliche Mängel (Start-Stop-Automatik funktioniert nicht, starkes Ruckeln des Motors, Motorkontrollleuchte und Vorglühanzeige leuchten weiterhin auf).
Vierter Nachbesserungsversuch durch ortsansässige Werkstatt im Juli 2024:
Überprüfung der Steuerzeiten und Grundeinstellung, jedoch weiterhin bestehende Probleme.
Trotz mehrerer Nachbesserungsversuche durch Sie und eine zusätzliche Werkstatt besteht der Zustand des Fahrzeugs nicht den vertraglich vereinbarten Anforderungen. Der Wagen ist derzeit nicht verkehrssicher und kaum fahrbereit.
Rücktrittserklärung:
Hiermit erkläre ich den Rücktritt vom Kaufvertrag gemäß § 323 BGB. Ich fordere Sie daher auf, den VW T6 Camper innerhalb der nächsten 14 Tage an folgender Adresse abzuholen:
[Abholadresse]
Bitte setzen Sie sich zur Terminvereinbarung mit mir unter der Telefonnummer [Ihre Telefonnummer] in Verbindung.
Ich erbitte die Erstattung des Kaufpreises in Höhe von 43.500,00 EUR auf folgendes Konto:
[Kontoinhaber]
[IBAN]
[BIC]
Ich behalte mir vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten, sollten Sie dieser Aufforderung nicht fristgerecht nachkommen.
Mit freundlichen Grüßen,"
Weitere Schritte
Fristsetzung: Es ist wichtig, dem Händler eine klare Frist zur Abholung und zur Rückerstattung des Kaufpreises zu setzen.
Rechtliche Beratung:
Ziehen Sie nötigenfalls einen Anwalt für Vertragsrecht hinzu, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte vollumfänglich gewahrt werden und um gegebenenfalls weitere Schritte einzuleiten. Anwaltskontakte finden Sie hier: www.anwalt.de oder auf dieser Plattform.
Dokumentation: Bewahren Sie alle Dokumente, E-Mails und Werkstattberichte sorgfältig auf, um Ihre Ansprüche nachweisen zu können.
Durch die Anpassung des Schreibens und die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen erhöhen Sie Ihre Chancen, erfolgreich vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Beste Grüße
Antwort
vonRechtsanwalt Valentin Becker
Meisenweg 14
41239 Mönchengladbach
Tel: 01722456077
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Valentin-Becker-__l108658.html
E-Mail:
Vielen Dank für die zügige und umfangreiche Rückmeldung!
Für uns bleibt nun nur noch die Frage offen, ob die angeführten Mängel an dem Fahrzeug ausreichen, um einen Rücktritt vom Kaufvertrag durchzusetzen, da uns von Seiten des Händlers bereits deutlich gemacht wurde, dass er es nicht zurücknehmen wird.
Herzliche Grüße
Die Frage, ob die angeführten Mängel ausreichen, um einen Rücktritt vom Kaufvertrag durchzusetzen, hängt von der Schwere und der Art der Mängel sowie von der Anzahl und dem Ergebnis der Nachbesserungsversuche ab.
Voraussetzungen für den Rücktritt vom Kaufvertrag sind das Vorliegen erheblicher Mängel:
Die Mängel müssen so erheblich sein, dass sie die Nutzung des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigen. In Ihrem Fall:
Funktion der Wasserstandheizung und Fernbedienung: Essentiell für den Komfort und die Funktionalität des Fahrzeugs.
Motorkontrollleuchte: Weist auf potenziell schwerwiegende Probleme hin, die die Fahrbereitschaft und Sicherheit beeinträchtigen können.
Start-Stop-Automatik: Relevante Funktion für den Kraftstoffverbrauch und die Emissionen.
Ruckeln des Motors und Selbstabschaltung: Deutliche Beeinträchtigung der Fahrsicherheit und Zuverlässigkeit des Fahrzeugs.
Zusätzliche Geräusche und Probleme mit dem Aufstelldach: Weitere Beeinträchtigungen der Gebrauchstauglichkeit und des Komforts.
Erfolglose Nachbesserungsversuche:
Es sind mindestens zwei erfolglose Nachbesserungsversuche erforderlich, um den Rücktritt zu rechtfertigen. In Ihrem Fall wurden:
Drei Nachbesserungsversuche durch den Händler durchgeführt.
Ein weiterer Versuch durch eine unabhängige Werkstatt unternommen.
Angemessene Fristsetzung:
Eine Frist zur Nacherfüllung ist erforderlich, es sei denn, diese ist nachweislich erfolglos oder unzumutbar. In Ihrem Fall wurden die Fristen durch die wiederholten Nachbesserungsversuche im Rahmen der Reparaturen praktisch gesetzt und verstrichen.
Beurteilung der Mängel:
Die beschriebenen Mängel (insbesondere die Probleme mit der Motorkontrollleuchte, dem Motorruckeln, dem Ausfall der Start-Stop-Automatik und dem gelegentlichen Selbstabschalten des Motors) stellen erhebliche Beeinträchtigungen dar, die die Gebrauchsfähigkeit und Sicherheit des Fahrzeugs wesentlich mindern. Diese Mängel können durchaus als erheblicher Mangel gemäß § 323 BGB betrachtet werden, da sie die vertragsgemäße Nutzung des Fahrzeugs erheblich einschränken.
Praktische Umsetzung
Dokumentation:
Halten Sie alle Dokumente zu den durchgeführten Reparaturen und den Mängeln bereit. Dazu gehören Werkstattberichte, E-Mail-Korrespondenz mit dem Händler und alle sonstigen relevanten Unterlagen.
Rechtsberatung:
Konsultieren Sie einen Anwalt, der auf Vertragsrecht und insbesondere auf Gewährleistungsrecht spezialisiert ist. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und gegebenenfalls eine Klage gegen den Händler einzureichen.
Gutachten:
Falls der Händler weiterhin die Rücknahme verweigert, kann es hilfreich sein, ein unabhängiges Gutachten über den Zustand des Fahrzeugs und die Mängel einzuholen. Dies stärkt Ihre Position im Streitfall.
Fazit
Die von Ihnen beschriebenen Mängel und die erfolglosen Nachbesserungsversuche durch den Händler rechtfertigen grundsätzlich einen Rücktritt vom Kaufvertrag. Die wiederholten, erfolglosen Reparaturversuche und die anhaltenden erheblichen Mängel machen das Fahrzeug praktisch unbrauchbar für den vorgesehenen Zweck.
Da der Händler sich weigert, das Fahrzeug zurückzunehmen, sollten Sie den Rücktritt schriftlich erklären, wie bereits im Schreiben formuliert, und rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Ein spezialisierter Anwalt kann Sie dabei unterstützen, die erforderlichen Schritte zu unternehmen und gegebenenfalls gerichtlich gegen den Händler vorzugehen. Wie erwähnt können Sie sich im Zweifelsfall an Anwälte vor Ort wenden, um sich vertreten zu lassen.
Beste Grüße