Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vermieters (Kündigung wegen Eigenbedarf, als Einliegerwohnung, Teilkündigung und Verwertungskündigung §§ 573, 573a, 573b BGB) ist daher ausgeschlossen. ... Die Mietdauer beträgt mindestens 2 Jahre, ohne einen triftigen Grund zur Kündigung. ... Wie gestaltet sich die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung, die unter §2 ausgeschlossen aber unter §17-2 als möglich dargestellt wird?