Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihr Klausel lässt die Kündigung erstmals zum 31.08.2019 zu. Ab hier ist 1 Jahr um, weil die Jahresfrist am 01.09. 2019 zu laufen beginnt - wie auch festgelegt ist- und somit am 31.08.2019 endet. Jahresfristen können sie am besten durch das genaue Anfangsdatum - 1 Tag bestimmen. Somit kann zum 31.08.2019 gekündigt werden.
Bitte beachten sie dass eine Kündigung schriftlich zu erfolgen hat, und wenn vertraglich nichts anderes vereinbart ist, die gesetzlichen Kündigungsfristen 8 § 573 c BGB
) einzuhalten sind. Sie können also bis zum 3 Werktag des Juni ( kommende Woche Mittwoch) schriftlich zum 31.08.2019 kündigen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
29. Mai 2019
|
20:19
Antwort
vonRechtsanwältin Doreen Prochnow
Tessiner Str. 63
18055 Rostock
Tel: 0162-1353761
Tel: 0381-2024687
Web: https://doreen-prochnow.de
E-Mail:
Rechtsanwältin Doreen Prochnow