widerrufsbelehrung immobilienmakler
vom 10.11.2013
25 €
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beantwortet von
hallo ich habe eine frage bin immobilienmakler und habe gehört das man eine widerurfsbelehrung abgeben muss wenn man per internet über mein portfolio eine anfrage stellt und ich die daten rausgebe, ist das auch wenn ich kein reines internet geschäft mache sondern ich treffe mich mit dem kunden und zeige ihm das objekt und wenn er es kauft unterschreibt er den notariellen kaufvertrag samt maklerklausel , , ich habe gelesen das ich die belehrung nur vorlegen muss wenn ich rein über das internet verkauft habe ohne den kunden gesehen zu haben nur am notartermin.