Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Darf ich, ohne die Firma vorher zu informieren bzw. eine Einverständniserklärung einzuholen, die folgenden Daten veröffentlichen:
Internetseite, Anschrift, Öffnungszeiten, ‘aktuelle Dienstleistungen‘?
Sie dürfen Firmendaten dann verwenden, wenn der Name nicht markenrechtlich geschützt ist.
Das jedoch stets im Einzelfall zu prüfen, ist soviel Aufwand, dass es einfacher wäre, einfach das Einverständnis einzuholen. Wer nicht schnell oder gar nicht reagiert, hat eben Pech gehabt.
Grundsätzlich aber gilt: Unternehmen haben das Sammeln und die Veröffentlichung der beruflichen, öffentlich zugänglichen Daten im Internet zu dulden. In der Abwägung wurde das Recht zur freien Meinungsäußerung im Verhältnis zum dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Gewerbetreibenden als höherrangig angesehen, sodass laut dem Bundesgerichtshof kein Anspruch auf Unterlassung entsteht (BGH, Urteil vom 23.06.2009 - VI ZR 196/08
– spickmich.de).
Dies gilt aber nicht für private Daten, Daten die nicht veröffentlicht wurden und Logos bzw. Fotos, die speziell urheberrechtlich/markenrechtlich geschützt sind.
Das Zitieren von Texten ohne Quellenangabe ist nur dann keine Urheberrechtsverletzung, wenn eine gewisse Schöpfungshöhe überschritten wird. Ich würde jedoch, da es sich um einen schwammigen Begriff handelt, unter den text einfach schreiben: Quelle: Website Firma xy
Damit gehen Sie Problemen aus dem Weg und sichern sich damit ab. Zudem haften Sie nicht für falsche Inhalte (z.B: Öffnungszeiten etc.)., da Sie die Quelle benannt haben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a
27753 Delmenhorst
Tel: 04221-983945
Web: http://www.drseiter.de
E-Mail:
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Strafrecht
Sehr geehrte Frau Dr. Seiter,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!
Heißt das, dass ich die Internetseite und den Namen der Firma nicht veröffentlichen darf, wenn Bestandteile markenrechtlich geschützt sind?
Darf ich zum Beispiel den Firmennamen ‘Aral’ oder die URL ‘www.aral.de’ nicht anzeigen, wenn wir davon ausgehen, dass der Name ‘Aral’ markenrechtlich geschützt ist?
Sollte ich, um diesem Problem aus dem Weg zu gehen, einfach schreiben: "Alle Rechte liegen bei der gennanten Firma"?
Verstehe ich Sie richtig, dass das Veröffentlichen der Telefonnummer / Emailadresse kein Problem ist weil, die Daten öffentlich auf der Website der Firma angezeigt werden?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Ich hatte mich leider vertippt, oben musste es richtig heissen: "Das Zitieren von Texten ohne Quellenangabe ist nur dann eine Urheberrechtsverletzung, wenn eine gewisse Schöpfungshöhe überschritten wird."
Firmen wie A...., Sh.... etc. dürfen Sie nicht nennen. Da greift der Markenschutz und Abmahnungen sind möglich (dies wurde bereits z.B. bei Ebayverkäufen gemacht, wenn ein bestimmter Name in der Überschrift auftauchte, obwohl das Produkt von der Firma war).
Bei der Emailadresse wäre ich wieder vorsichtig, da dort auch ein Name vorhanden ist.
Daher mein Tip: Wenn Sie schon so eine tolle Idee haben, dann fragen Sie doch die Firmen, die wären sicher begeistert dabei und erlauben das sicher kurzfristig.
Viel Erfolg und P.S. uns dürfen Sie benennen ;-)