Lieber Fragesteller,
zunächst erlaube ich mir den Hinweis, dass die nachfolgende Einschätzung Ihres Problems ausschließlich aufgrund der von Ihnen übermittelten Informationen vorgenommen wurde. Eine abschließende Burteilung der Sach- und Rechtslage im Rahmen einer Erstberatung über Frag-einen-Anwalt.de ist daher nicht möglich, weil sich insbesondere durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Angaben zum Sachverhalt und das Vorliegen von Schriftstücken die rechtliche Beurteilung verändern kann.
Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage gerne wie folgt:
Grundsätzlich unterliegt die Veröffentlichung von sog. personenbezogenen Daten, z.B. Name, Anschrift, Telefon- u. Faxnummern, Email dem Datenschutz und richtet sich nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. den Datenschutzgesetzen der Bundesländer.
Nach § 3 BDSG
betrifft dies persönliche Daten von sog. natürlichen Personen, wobei es nicht darauf ankommt, ob diese privat oder geschäftlich, z.B. in Form eines Einzelgewerbes handeln.
Nach § 4 BDSG
ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten in nur engen Grenzen ohne Einwilligung des Betroffenen nach § 4a BDSG
zulässig.
Sie haben daher bei unzulässiger Erhebung und Veröffentlichung Ihrer Daten durch einen Betreiber eines Adressverzeichnisses ein Auskunftsrecht nach § 34 BDSG
bzw. können auch nach § 35 BDSG
die Löschung dieser Daten verlangen. Sollte dieser Ihrem Verlangen nicht nachkommen, können Sie diesen Anspruch auch gerichtlich durchsetzen.
Die genannten Gesetzestexte finden Sie im Internet unter www.gesetze-im-internet.de.
Ich hoffe mit der Beantwortung Ihrer Anfrage weitergeholfen zu haben. Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenfreien Nachfrage auf dieser Seite.
Falls Interesse besteht, kann ich Ihnen gerne ein unverbindliches und kostenfreies Angebot unterbreiten, um Sie ggf. in dieser Angelegenheit weiter zu vertreten. Bitte kontaktieren Sie mich in diesem Fall direkt über mein Profil.
Mit freundlichen Grüssen
Jochen Birk
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 23.02.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Rückfrage vom Fragesteller
24.02.2008 | 10:33
Sehr geehrter Herr Birk, danke für Ihre Antwort. Ich habe meine Anschrift (die noch falsch war) und Telefefonnummer im Internet gefunden. Die Frima beruft sich bei der Beschaffung der Daten auf Öffentlich zugängliche Quellen. Das heißt, Jeder kann z. B. aus einem Telefonbuch eine Adresse nehmen und diese im Internet veröffentlichen? Danke für Ihre Antwort
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
26.02.2008 | 09:16
Lieber Fragesteller,
die Tatsache, dass Ihre Daten in anderen öffentlich zugänglichen Quellen, z.B. telefonbuch.de zugänglich sind, ändert nichts daran, dass diese Firma Ihre ausdrückliche Einwilligung einholen muss.
Tut Sie das nicht, haben Sie die o.g. Ansprüche.
Mit freundlichen Grüssen
Jochen Birk
Rechtsanwalt