Versorgungsausgleich aufheben lassen (oder rückgängig machen).
vom 9.3.2011
48 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Meine damalige Frau und ich waren uns immer einig und haben uns bis heute daran gehalten: Keiner stellt gegenseitige finanzielle Ansprüche – dazu gehört auch der Ausschluss auf jeglichen Versorgungsausgleich. ... Meine damalige Scheidungsanwältin informierte mich, dass trotz obiger Einigung ein zweiter Anwalt nötig sei, der meine Frau bezüglich des Versorgungsausgleichs vertreten müsse. ... Frau die Rentenversicherung den Versorgungsausgleich einbehält…!