Guten Tag,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Basis des geschilderten Sachverhaltes wie folgt beantworten:
Sie sprechen von einem notariellen Vertrag, in dem der Zeitpunkt für den Versorgungsausgleich auf den 01.09.2006 festgelegt worden ist. Die Ehe im versorgungsrechtlichen Sinne bestand daher von 03/1986 bis 09/2006.
Nach bisherigem Recht, das im übrigen für alle Scheidugsverfahren angewandt wird, die bis zum 31.08.2009 eingereicht werden, wird der VA so durchgeführt, dass die während dieser Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaften ermittelt, gegenübergestellt und dann ausgegelichen werden.
Da Ihre Frau praktisch keine Anwartschaften erworben hat, würde es faktisch darauf hinauslaufen, dass die von Ihnen erworbenen Anwartschaften geteilt würden.
Das neue Recht, ab 09/09, sieht nun vor, dass jedes Anrecht auf Versorgung, das in der Ehe erworben wurde, hälftig geteilt werden muss.
Rein wirtschaftlich würde also in Ihrem Fall kein grundelegend anderes Ergebnis dabei herauskommen, denn auch nach neuem Recht würden Sie hälftig abgeben müssen, Ihre Frau nichts, da ja auch nichts erworben.
Sie sollten, um letztlich vollständige Klarheit über die Frage des günstigeren Weges zu haben, einen Rentenberater aufsuchen, der Ihnen die jeweiligen Werte anhand konkreter Zahlen ausrechnet.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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