fall angenommenen anspruchs aus betriebl. haftpflichtversicherung der elektro-fa. bei reinigung gasheizanlage privathaus – wegen monteurs-schlamperei (2 schrauben unfest nur angedreht), was längerfristig wirkend zu schwelbrand + selbstabschaltung der ganzen anlage führte. reinigung + rechnung der betr. firma war september 10, während auf rechnung vermerkt war „undichte im wärmetauscher" festgestellt + entspr. „angebot wird ausgearbeitet + in den nächsten tagen zugeschickt" - was jedoch nie geschah - trotz natürlich bezahlthaben der rechnung. im januar 11 dann fiel plötzlich die heizanlage ganz aus. da ich den monteur + die antworten auf meine fragen im sept. 10 nicht kompetent fand + die firma auch ihr versprechen nicht gehalten hatte, fand ich auf empfehlung eine andere firma zur reparatur der heizung. dieser monteur erschien mir sehr kompetent + er reparierte schnell zu meiner zufriedenheit + fand auch bald die ursache des ausfalls: 2 schrauben am wärmetauscher, die nicht festgedreht waren + die zum schwelbrand von teilen geführt hatten, welche ich als corpus delicti auch aufbewahrt habe. ich war froh, so schnell nicht mehr frieren zu müssen. auf die frage, wer denn die unzulänglich befestigten schrauben zu verantworten hat, wurde klar, daß dies nur der 1. inkompetente monteur 9/10 gewesen sein kann, weil niemand sonst seither das innere der heizung geöffnet hatte. dabei fiel mir auf, das könnte ja dann ein haftpflichtfall sein + so mailte ich den fall an die firma + sandte ihnen die rechnung über ca. euro 400 zum begleichen zu. diese firma lehnte das ab mit der begründung, ich hätte ihnen zuerst „die möglichkeit geben müssen, den evtl. vom mitarbeiter gemachten fehler zu beheben, doch habe sie erst im nachhinein davon in kenntnis gesetzt" - natürlich, denn a) haben sich die wahrscheinlichen zusammenhänge erst mit der 2. reparatur gezeigt, b) hätte ich natürlich nicht den kompetenten monteur wegschicken können, weil ich erst gegen ende seiner reparatur diese zusammenhänge dargelegt bekam, c) konnte ich nicht mit dem gesamten procedere warten, bis die vertrauensunwürdige firma in die gänge gekommen wäre, um mir vielleicht wieder was unsinniges aufschwatzen zu wollen (der 1. monteur hatte im sept. 10 u.a. behauptet, die ganze heizung sei futsch + die würde ca. 10.000 euro kosten, und am besten sollte ich ihm bzw. seiner firma gleich einen entspr.auftrag erteilen). seit der reparatur des 2. guten monteurs funktioniert die heizung wieder + besser als zuvor. wie sind nun die juristischen verhältnisse der inkompetenten 1. firma gegenüber? wie käme ich -falls ich recht hätte- zu einem entspr. anwaltlichen brief, welcher der firma den richtigen druck macht, den fall ihrer betriebshaftpflichtversicherung zu übergeben bzw. dieser den druck, zu zahlen?