Anwalt, mit einem Antrag auf Elterngeld wurde diese 2013 vorläufig auf den höchsten Satz berechnet, weil ich Selbstständig bin und die Zahlen noch nicht berechnet konnten, kam jeden Monat 1800€ vom Amt aufs Konto (30.07.2013-30.06.2014). 06.07.2017 .07.05.2019. 08.07.2019 und 02.09.2019 wurde ich jeweils angeschrieben auf die notwendigen Unterlagen vorzulegen und ich habe in der letzte Aufforderung erst die Unterlagen ausgefüllt und eingereicht. 04.03.2020 kam ein Brief mit der endgültige Berechnung, hier wurde ein Elterngeld mit 592,59€ festgesetzt. ... Ich habe am 06.04.2020 ein Brief geschrieben und den Bescheid Widersprochen, mit der Begründung, dass die Forderung verjährt wäre, aber auf der Rückantwort vom Amt steht, dass diese nicht wirkt, weil ich 2017 und 2019 Briefe zur Mitwirkung der Berechnung bekommen habe.