Betrug durch überhöhten Preis im Werkvertrag
Ich nenne das arglistige Täuschung und Betrug. Selbst dann, wenn ich dem Bauträger, der außer der Rechnungslegung mit diesem Heizungsbau keinerlei Aufwand hatte, einen Bauträgerzuschlag von 30% einräumen würde (= 7.846,32 €) zubillige, dann beliefe sich der Betrug immer noch auf 4.153,68 €. Meine Fragen: 1.Ist das nach dem Strafrecht Betrug?