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8facher gewerbsmäßiger Betrug

15. Februar 2019 12:01 |
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Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Zu erwartende Strafe bei gewerbsmäßigem Betrug vor dem Hintergrund des Nachtatverhaltens und persönlichen Situation.

Guten Tag,

folgende Anklageschrift vor:

8 facher Selbstständiger gewerbsmäßiger Betrug.

Es wurden Waren auf fremde Namen bestellt und angenommen.

Es handelt sich um 3 Versandhäuser.

Der Schaden beträgt 1350€

Derzeit zahle ich noch eine Geldstrafe aus 2017 ab.
Es wurde eine Jacke im Wert von 45€ verkauft und nicht versandt.
Verurteilung zu 30 Tagessätzen.

Es gibt keine weiteren Verurteilungen.

Die Taten mit den Bestellungen erstrecken sich von Oktober 2017 bis Januar 2018.
Seither ist nichts mehr vorgefallen.

Ich bin geständig.

Zu meiner Situation zu der Zeit:
von Oktober bis November 2017 war ich in einer Psychosomatischen Akutklinik,in welcher einige Diagnosen gestellt wurden.

Unter anderem:

Schwere Depression
Traumafolgestörung


Im Dezember 2017 habe ich eine Anstellung in meinem erlernten Beruf angenommen,obwohl ich arbeitsunfähig entlassen wurde.

Seit Mai 2018 beziehe ich Krankengeld.

Seit August 2018 bin ich alleinerziehend und erhalte zusätzlich ALGII und Unterhaltsvorschuss.

Seit Oktober 2018 bin ich in einer akuten ambulanten Therapie,welche jetzt in eine regelmäßige Therapie übergeht.

Meine Frage ist nun, habe ich mit einer Haftstrafe ohne Bewährung zu rechnen?

Ich bin 31 Jahre alt und Mutter eines 6-jährigem Sohnes.

Danke!

15. Februar 2019 | 12:46

Antwort

von


(196)
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Tel: 0221 - 95819261
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Vorliegend wird wohl schlechtestenfalls eine Verjährungsstrafe abgeurteilt werden.
Die Taten selbst rechtfertigen nach meinem Dafürhalten eine empfindliche Geldstrafe. Soweit möglich, würde mit der laufenden Geldstrafe eine Gesamtstrafe gebildet werden.

Für Sie spricht die geständige Einlassung, ggf. das Nachtatverhalten und die krankheitsbedingte sowie familiäre Situation.
Soweit auch keine weiteren Fälle in Betracht kommen, die noch ermittelt werden können, ist eine hohe Geldstrafe die wahrscheinlichste Lösung.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Michael Wübbe

ANTWORT VON

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