Nachteile bei einem Strafverfahren wg. einem früheren Delikt?
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Vor kurzem habe ich jedoch einen Zeugen für eine Verleumdung (der Unterschied zwischen Verleumdung und Übler Nachrede ist mir bekannt) seinerseits gefunden. ... Nun hat (nach einigem hin und her) der Anwalt meines Kollegen angekündigt, dass man mich wegen Verleumdung und/oder (je nachdem) Übler Nachreden anzeigen wird, wenn ich meinen Zeugen nicht nenne. ... 3) Habe ich mich tatsächlich der Üblen Nachrede und/oder der Verleumdung schuldig gemacht wenn ich (über den Rechtsanwalt) NUR DEM BETREFFENDEN Kollegen selbst mitgeteilt habe was mir zugetragen wurde (ohne die Nennung von Zeugen)?