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Beleidigung Postkarte 'bei Dir peep t´s wohl'

| 4. Januar 2020 16:49 |
Preis: 35,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Habe eine Postkarte mit dem Spruch darauf von einer RTL2 Fernsehen GmbH -Kampagne " bei Dir peep t´s wohl ", die ich an meine Mieterin verschicken möchte, um Ihr ein Gutes Neues Jahr zu wünschen.
Die Mieterin hat am 3.1.20 die Wohnung gekündigt und macht unberechtigte Ansprüche geltend.
Mache ich mich der Beleidigung, Verleumdung, übler Nachrede dgl. strafbar, wenn ich Ihr nur die besten Wünsche mit der Postkarte übermittle ?
Vielen Dank

4. Januar 2020 | 17:32

Antwort

von


(2320)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Aufgrund des geschilderten Sachverhalts sehe ich hier den Straftatbestand der Beleidigung rechtswidrig und schuldhaft verwirklicht.

Beleidigung im Sinn von § 185 StGB heißt Kundgabe von Missachtung gegenüber einem Dritten mit dem Willen, dass der Dritte die Äußerung zur Kenntnis nimmt.

Der Ausdruck "bei Dir piept's" ist eine Beleidigung, sofern er nicht scherzhaft gemeint ist. Letzteres ist hier jedoch nicht der Fall, da Sie der ehemaligen Mieterin kundtun möchten, was Sie von ihr halten und sich hierzu eines Ausdrucks mit beleidigendem Inhalt bedienen.


2.

Nicht entlasten kann Sie der Umstand, dass Sie sich einer vorgedruckten Postkarte bedienen und beste Wünsche übermitteln.

Nach den Gesamtumständen der geplanten Verfahrensweise geht es Ihnen darum, die Mieterin zu diffamieren.

Deshalb rate ich, von Ihrem Vorhaben Abstand zu nehmen.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 5. Januar 2020 | 16:14

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Vielen Dank für die ausführliche, treffende Bewertung meiner Rechtsfrage und den gut gemeinten Rat.
"Der Spaß hat da wohl ein Loch."

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 5. Januar 2020
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"Der Spaß hat da wohl ein Loch."


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