Hat mein Sohn aus dem vollstreckbaren Unterhaltsanspruch auch noch Ansprüche fortlaufend bis Ende se
vom 20.11.2006
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Claudia Bärtschi / Kassel
Mein Sohn hat seit dieser Zeit alle Kriterien zur Unterhaltsberechtigung erfüllt. Seit September 2006 ist er in Ausbildung und bezieht Berufsausbildungsbeihilfe unter Anwendung von § 72 SGB III. ... In diesem Zusammenhang hat mein inzwischen volljähriger Sohn mich bevollmächtigt, auch seinen, seit Juni 04 ausstehenden Unterhalt für ihn mitzupfänden, da er u.a. auf grund seiner schichtdienstbedingten Ausbildung in Zusammenhang mit seinem Wohnort auf einen PKW angewiesen ist.