Wie kurz darf die Kündigungsfrist in neuem Arbeitsvertrag mit dieser Arbeitsnehmerin vereinbart werden, damit ich mit Personal möglichst flexibel bleiben kann? Oder anders formuliert: 1.Bleibt in neuem Arbeitsvertrag die vorherige Beschäftigungsdauer (vom 01.07.2002 bis zum 30.06.2011) berücksichtigt, so dass die Kündigungsfrist gem. § 622 wieder ab 3 Monate zum Ende des Kalendermonats anfängt, ODER darf ich in neuem Arbeitsvertrag die Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats vereinbaren? 2.Wenn ich in neuem Arbeitsvertrag die Kündigungsfrist von z.B. 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats nach dieser Konstellation NICHT vereinbaren darf, gibt es die Möglichkeit durch die anderen Maßnahmen (z.B. ein Unterbrechen des Beschäftigungsverhältnisses, d.h. den neuen Arbeitsvertrag ab 15.07.2011 oder ab 01.08.2011 abschließen, etc.) die Voraussetzung für kürzere Kündigungsfrist zu schaffen?