Sehr geehrte Damen und Herren,
im Arbeitsvertrag steht zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses folgendes:
Nach Ablauf der Probezeit gelten für beide Seiten folgende Kündigungsfristen:
- bis zu einer Beschäftigungsdauer von 3 Jahren 12 Werktage
- bis zu einer Beschäftigungsdauer von 5 Jahren 1 Monat
- nach einer Beschäftigungsdauer von 5 Jahren 2 Monate
Eine gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten des Arbeitnehmers wirkt gleichermaßen zugunsten des Arbeitgebers.
Der Arbeitsvertrag wurde am 15.11.2010 geschlossen. Die Beschäftigungsdauer beträgt somit mehr als 12 Jahre.
Welche Kündigungsfrist ist bitte einzuhalten?
Wie im Arbeitsvertrag formuliert: Nach einer Beschäftigungsdauer von 5 Jahren 2 Monate?
Oder wie in Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen formuliert,
wenn das Arbeitsverhältnis zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats?
Vielen Dank im voraus.