Kündigungsfrist Arbeitnehmer Vertragsstrafe
beantwortet von
Rechtsanwalt Stefan Pieperjohanns / Hamburg
Da Vertraglich die gesetzlichen Kündigungsfristen auch für mich gelten, habe ich eine Kündigungsfrist von mittlerweile 5 Monaten. Nun hat sich für mich ein neues Stellenangebot ergeben, welches ich antreten kann, allerdings möchte der neue Arbeitgeber KEINE 5 Monate WARTEN. ... (In diesem Falle wären es 2 Monate) & MACHE ICH MEINEM ARBEITGEBER VON VORNHEREIN KLAR DAS ICH GEBRAUCH VON DER KLAUSEL MACHE?