Führerscheineinbehalt
vom 26.3.2007
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jens Jeromin / Dortmund
Dabei wurde bei einem der beteiligten Fahrer vor Ort durch die Polizei 0,3 °/oo Alkohol festgestellt. ... Darf die Polizei den Führerschein in diesem Fall sofort einbehalten und hat der Fahrer das Recht, den Führerschein wieder zurückzuerhalten, sofern es das Ergebnis der Blutprobe rechtfertigt?